Startseite BMUB veröffentlicht Leitfaden zur Anwendung der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

BMUB veröffentlicht Leitfaden zur Anwendung der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat am 25. September 2017 einen Leitfaden zur Anwendung der Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) veröffentlicht. Hintergrund ist die Aufhebung der Heizwertklausel, die bislang regelte, wann die energetische und die stoffliche Verwertung von Abfällen als gleichrangig gelten.

Aufbauend auf diesem Leitfaden stellt das BMUB zudem eine Vollzugshilfe für „Gefährliche Abfälle aus industriellen Prozessen“ bereit, deren energetische Verwertung gegenüber den stofflichen Verwertungsverfahren als gleichrangig gilt. Beide Papiere wurden zuvor in den zuständigen Bund-Länder-Ausschüssen behandelt und sind von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) angenommen worden.

Die Ausführungen im Leitfaden befassen sich ausschließlich mit der Auslegung entsprechender Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Nur wenn entsprechende Vorgaben durch Verordnung oder Spezialgesetze fehlen, kommen diese hierarchiebezogenen Vorgaben des KrWG zur Anwendung.
 

Den Leitfaden und die Vollzugshilfe für gefährliche Abfälle finden sich unter www.dstgb.de/Kreislaufwirtschaft 

 

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 4117 vom 13. Oktober 2017)

 

 

Nach oben scrollen