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BMUB veröffentlicht Abschlussbericht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen

Der Abschlussbericht zum F+E Vorhaben „Verpflichtende Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen“ wurde auf den BMUB Internetseiten veröffentlicht. 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hatte im Jahre 2010 und 2012 zwei Forschungsvorhaben initiiert, um zu prüfen, ob und ggf. welche ergänzenden Anforderungen an die Getrenntsammlungspflicht und hinsichtlich der Bioabfallverwertung flankierender Regelungen zu treffen sind. Um die Nutzung der Bioabfälle unter Ressourcenaspekten zu optimieren, enthält das KrWG in § 11 die Pflicht, überlassungspflichtige Bioabfälle, wie Garten, Küchen- und Nahrungsabfälle, zum Zwecke einer hochwertigen Verwertung seit dem 01.01.2015 getrennt zu sammeln. Daneben bietet § 12 KrWG die Grundlage für weitere flankierende Regelungen zur Bioabfallverwertung. 

Unter www.bmub.bund.de (Rubriken: Themen / Wasser Abfall Boden / Abfallwirtschaft) finden sich nach einer kurzen Einführung zum Forschungsvorhaben die Links zum Herunterladen des Abschlussberichts aus der BMUB-Datenbank sowie in der „Texte“-Reihe veröffentlichten Fassung von der Internetseite des UBA. 

Des Weiteren sind auf dieser Seite auch die BMUB-Papiere

„Fachliche Schlussfolgerungen aus dem F+E-Vorhaben zur Getrenntsammlung von Bioabfällen“ sowie „Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen und ihre Grenzen – Rechtliches Argumentationspapier des BMUB zu § 11 Abs. 1 KrWG zum Herunterladen eingestellt worden.

 

(Quelle: DStGB Aktuell 2715-15 vom 10. Juli  2015)

 

 

 

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