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BMUB: Erreichung der Klimaschutzziele gefährdet

Das zentrale Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, ist einem Medienbericht zufolge erheblich gefährdet. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 11. Oktober 2017 über interne Berechnungen des Bundesumweltministeriums (BMUB), wonach bis zum Jahr 2020 ohne „Nachsteuerung“ bestenfalls ein Minus von 32,5 Prozent zu erwarten sei; schlimmstenfalls würden die Emissionen nur um 31,7 Prozent sinken. Hauptgrund für die Zielverfehlung seien die weiterhin hohen Emissionen bei der Stromerzeugung. Auch die Umweltbundesministerin Dr. Barbara Hendricks hat sich mittlerweile zum Stand der Klimaschutzziele geäußert und die kommende Bundesregierung aufgefordert, beherzt nachzusteuern.

 

Anmerkung des DStGB

Auch wenn das ehrgeizige Klimaschutzziel, bis zum Jahr 2020 in Deutschland mindestens 40 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 zu emittieren gefährdet ist, darf dieses Ziel nicht aufgegeben werden.

Zur Erreichung der Klimaschutzziele bedarf es daher weiterhin der Unterstützung der Kommunen als treibende Kraft der Energiewende durch Bund und Länder. Mit dem Klimaschutzplan 2050, dem „Aktionsprogramm Klimaschutz“ und dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) hat die Bundesregierung ein wichtiges Bündel an Maßnahmen auf den Weg gebracht. Insbesondere durch die Kommunalrichtlinie, die Kommunen bei Maßnahmen, wie die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, Energiesparmodelle in Schulen und Kindergärten oder der Umsetzung umfassender Klimaschutzkonzepte unterstützt, haben sich die Rahmenbedingungen für den kommunalen Klimaschutz deutlich verbessert. Daher ist wichtig, dass die Bundesregierung das Erfolgsmodell „Kommunalrichtlinie“ langfristig fortsetzt.

Gleichzeitig aber sind aber auch die Anstrengungen zusätzlicher Akteure wie der Industrie und der Wirtschaft erforderlich. Die Erreichung der Klimaschutzziele muss als eine gemeinsame Aufgabe aller Verantwortlichen betrachtet werden.

 

  1. Klimaschutzkonferenz des DStGB

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die 11. Konferenz „Kommunen aktiv für den Klimaschutz“ des DStGB im kommenden Jahr aufmerksam machen. Sie wird am 6. Februar 2018 in der Deutschen Welle stattfinden.

Mit dem Titel „Kommunen aktiv für den Klimaschutz“ werden in der nunmehr 11. DStGB-Klimaschutzkonferenz am 06. Februar 2018 vorbildliche kommunale Praxisbeispiele zur Erreichung der Klimaschutzziele aufgezeigt, um den Erfahrungsaustausch kommunaler Praktiker mit weiteren Akteuren des Klimaschutzes und der Energieeffizienz zu fördern.

Begrüßt werden die Teilnehmer von dem Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer aus Bergkamen.

 

Zudem werden Prof. Dr. Anders Levermann, Potsdam – Institut für Klimafolgenforschung (PIK), Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz und Kim Kerckhoffs aus Nimwegen in den Niederlanden zu den Teilnehmern der Veranstaltung reden.

 

Zahlreiche Bürgermeister und weitere kommunale Vertreter stellen darüber hinaus Projekte in vier Fachforen vor:

 

Forum I:          Klimafreundliche Mobilität – Von A nach B ohne CO2

Forum II:         Klimagerechte Stadtentwicklung – nachhaltig und digital

Forum III:        Über den Tellerrand hinaus – Klimaschutz weltweit

Forum IV:        Grüne Energie – smart und effizient nutzen

 

Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter http://www.dstgb.de/ ->Veranstaltungen.

  

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 4117 vom 13. Oktober 2017)

 

 

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