Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat gemeinsam mit den Obersten Finanzbehörden der Länder eine Reihe verschiedener steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise „unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen“ zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. So wird für die Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen in der Regel zinslos zu stunden. Dies verschafft den Steuerpflichtigen eine Zahlungspause gegenüber dem Finanzamt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer herabzusetzen (s. zu den aktuellen Äußerungen des BMF die separate Meldung in diesem Eildienst, wir hatten dazu bereits im Eildienst Nr. 3 – ED 38 vom 19. 3. 2020 berichtet, Stichwort „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“).
Das BMF hat nunmehr eine FAQ-Liste veröffentlicht (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern.html). Die FAQ (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) sollen einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen geben. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Zu beachten ist, dass das Dokument laufend an die aktuelle Situation und die sich ergebenden Fragestellungen angepasst wird.
Die Liste Stand 1. 4. 2020 kann auch im Mitgliederbereich unserer Website hsgb.de in der Rubrik Mitgliederbereich/Corona-Virus-COVID-19 heruntergeladen werden. Das BMF hat gelegentlich Aktualisierungen angekündigt.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
