Startseite BMF-Schreiben zu Anwendungsfragen des § 2b UStG in Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen

BMF-Schreiben zu Anwendungsfragen des § 2b UStG in Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen

Durch Artikel 12 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) wurden durch Einfügung des § 2b UStG die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu gefasst. In diesem Kontext hat sich auch eine Reihe von Anwendungsfragen im Zusammenhang mit Friedhöfen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft ergeben.

Das BMF hat mit Datum vom 23.11.2020 ein Schreiben bezüglich der Anwendungsfragen des § 2b UStG in Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen herausgegeben. Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil 1 (2020) veröffentlicht und kann auf unserer Homepage unter Fachinformationen abgerufen werden.

Das Schreiben beschäftigt sich insbesondere mit der Frage der Umsatzsteuer im Bereich:

  • Grabnutzungsberechtigungen/Liegerecht/Recht zur Beisetzung
  • Aufbewahrung von Leichen in Kühlräumen oder Kühlzellen sowie Benutzung von Feierhallen, Friedhofskapellen und Abschiedsräumen
  • Bestattungsleistungen im Zusammenhang mit bereits bestehenden Grabstätten (z. B. Umbettungen, Abräumen von Gräbern, Nachbestattungen ohne Verlängerung des Nutzungsrechts)
  • Vertragliche Überlassung der Trägerschaft von Friedhof, Leichenhalle und Feier-halle durch kirchliche jPöR (Kirchengemeinden/ Kirchenstiftungen) an eine Kommune

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.

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