Durch Artikel 12 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) wurden durch Einfügung des § 2b UStG die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu gefasst. In diesem Kontext hat sich auch eine Reihe von Anwendungsfragen im Zusammenhang mit Friedhöfen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft ergeben.
Das BMF hat mit Datum vom 23.11.2020 ein Schreiben bezüglich der Anwendungsfragen des § 2b UStG in Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen herausgegeben. Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil 1 (2020) veröffentlicht und kann auf unserer Homepage unter Fachinformationen abgerufen werden.
Das Schreiben beschäftigt sich insbesondere mit der Frage der Umsatzsteuer im Bereich:
- Grabnutzungsberechtigungen/Liegerecht/Recht zur Beisetzung
- Aufbewahrung von Leichen in Kühlräumen oder Kühlzellen sowie Benutzung von Feierhallen, Friedhofskapellen und Abschiedsräumen
- Bestattungsleistungen im Zusammenhang mit bereits bestehenden Grabstätten (z. B. Umbettungen, Abräumen von Gräbern, Nachbestattungen ohne Verlängerung des Nutzungsrechts)
- Vertragliche Überlassung der Trägerschaft von Friedhof, Leichenhalle und Feier-halle durch kirchliche jPöR (Kirchengemeinden/ Kirchenstiftungen) an eine Kommune
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.
