Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat mit Blick auf die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand die Möglichkeit zur Einholung verbindlicher Auskünfte verbessert (wir berichteten im Eildienst Nr. 7 – ED 117 vom 19.5.2022). Die verbindliche Auskunft ist der empfehlenswerte Weg, um eine rechtssichere Beurteilung von Zweifelsfällen herbeizuführen.
Die Geschäftsstelle bittet, in diesem Zusammenhang bereits von den Finanzämtern an die Mitglieder des HSGB erteilte verbindliche Auskünfte zur ausschließlich internen Kenntnis der Geschäftsstelle formlos zur Kenntnis an die Geschäftsstelle (hsgb@hsgb.de) zu senden, da für uns die Erfahrungen mit diesem Instrument von großer Bedeutung für die weiteren Erörterungen mit dem HMdF sind.
Herzlichen Dank!
