Zwischen Land und Kommunalen Spitzenverbänden gibt es derzeit Diskussionen um die geplanten Pauschalzahlungen im Zusammenhang mit dem verbreiteten Erlass von Elternbeiträgen für den Kita-Besuch (vgl. dazu die Mitteilung in diesem Eildienst).
Die Landesseite macht insoweit geltend, dass diese Pauschalzahlungen nach dortiger Auffassung nicht an Gemeinden gehen sollen, die im Ü3- oder U3-Bereich überhaupt keine Elternbeiträge oder vergleichbare Entgelte erheben. Nach Auffassung der Geschäftsstelle ist das aber in der Praxis so gut wie nicht der Fall. Im Ü3-Bereich stellt sich diese Frage ohnehin nur für Betreuungszeiten von mehr als sechs Stunden täglich.
Um überprüfen zu können, ob unsere Einschätzung zutrifft, bitten wir die Städte und Gemeinden in unserer Mitgliedschaft, folgende Fragen zu beantworten (bitte zutreffende Antwort ankreuzen und Name der Stadt/Gemeinde angeben):
|
|
Ja |
Nein |
|
Wurden in der Stadt/ Gemeinde am 1.3.2020 Elternbeiträge oder vergleichbare Entgelte für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren erhoben? |
|
|
|
Werden in der Stadt/Gemeinde am 1.3.2020 Elternbeiträge oder vergleichbare Entgelte für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten für Kinder über 3 Jahren erhoben? |
|
|
|
Stadt/Gemeinde |
|
|
Sofern in der Stadt/Gemeinde eine der beiden oder beide Fragen mit „Nein“ beantwortet werden müssen, bitten wir um formlose Rücksendung der ausgefüllten vorstehenden Tabelle an unsere Geschäftsstelle (Fax: 06108-600157; hsgb@hsgb.de).
Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Dr.R./Bü./Rau./Ju.
