Startseite Beteiligung der Kommunen an Pachteinnahmen von Hessen Forst bei Standorten für Windenergieanlagen

Beteiligung der Kommunen an Pachteinnahmen von Hessen Forst bei Standorten für Windenergieanlagen

Ein Ergebnis des Hessischen Energiegipfels am 10.11.2011 war es unter anderem, zu prüfen, ob eine Beteiligung der Kommunen an Pachteinnahmen in Zusammenarbeit mit Hessen Forst bzw. im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit möglich ist.

Das Ergebnis dieser Prüfung durch das seinerzeitige Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz war, dass eine Abführung von pauschalen Anteilen aus den vom Land erzielbaren Gestattungsentgelten an Kommunen nicht erfolgen könne, weil dies unzulässig sei (vgl. unsere Eildienstmitteilung Nr. 8 – ED 92 vom 18.07.2012).

In der Folge wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LT-Drs. 18/7201) am 28.03.2013, vorgelegt, welcher jedoch keine Mehrheit finden konnte.

Dass sich nun auf Seite 20 des Koalitionsvertrages von der CDU Hessen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen für die 19. Wahlperiode des Hessischen Landtages 2014 bis 2019 die Aussage findet, dass zur Erleichterung der Akzeptanz der Entwicklung von Windparks die Kommunen an einem Teil des wirtschaftlichen Ertrags aus landeseigenen Flächen (Pachteinnahmen) beteiligt werden sollen, nahmen der Ausschuss für Raumordnung, Strukturförderung, Bau- und Wohnungsfragen und der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in ihrer gemeinsamen Sitzung am 12.11.2014 zum Anlass, einen einstimmigen Beschluss darüber zu treffen, das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anzuschreiben, um die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen in Erinnerung zu rufen.

Auf ein entsprechendes Schreiben der Geschäftsstelle vom 02.03.2015 an das HMUKLV ist nun mit dem 10.05.2015 eine Antwort von Frau Staatsministerin Hinz eingegangen.

Die oben genannten Schreiben fügen wir dieser Eildienstmitteilung zu Ihrer Kenntnisnahme bei:

Anlage zu ED 107 Schreiben vom HMUKLV Pachteinnahmen Hessen Forst.pdf

Anlage zu ED 107 Stellungnahme HSGB Pachteinnahmen Hessen-Forst.pdf

 

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