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Besprechung im Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF) betr. Corona und Kommunalfinanzen

Die Kommunalen Spitzenverbände haben sich mit Finanz- und Innenressort auf Landesebene zu einem ersten vertieften Austausch der aktuellen Einschätzungen zur Auswirkung der Corona-Krise auf die Finanzlage der Kommunen getroffen. Ausgangspunkt war die in Telefonkonferenzen mit den Kommunalen Spitzenverbänden formulierte Überlegung, dass frühestens im September die Auswirkungen auf die Kommunen absehbar seien.

Konsens bestand in der Einschätzung, dass auch die Mai-Steuerschätzung keine allzu belastbaren Aussagen erlauben werde. Laut HMdF plant das Bundesministerium der Finanzen eine Steuerschätzung außerhalb des üblichen Mai-/Novemberturnus etwa im August. Das Land werde insbesondere mit Blick auf die eigenen Steuerausfälle und Kreditfinanzierungsnotwendigkeiten einen weiteren Nachtragshaushalt im Frühsommer erlassen. Allerdings dürfte sich zu diesem Zeitpunkt nicht mit der erforderlichen Sicherheit erkennen lassen, welche Änderungsbedarfe im Kommunalen Finanzausgleich, insbesondere auch bei der Verteilung zwischen den kommunalen Gruppen, notwendig werden.

Folgende Themenkreise wurden näher erörtert:

1) Liquiditätsbedarf

Einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf auf der kommunalen Ebene verneinte das HMdF aus seiner Sicht mit Hinweis auf die erheblichen Liquiditätsbestände vieler Kommunen zum 31.12.2019 und den ausgesprochen schleppenden Mittelabruf in den Kommunalinvestitionsprogrammen, wo ein hoher dreistelliger Millionenbetrag abrufbar bereitliege (Hinweis: Für das KIP I, das für die kreisangehörigen Gemeinden das wesentliche Programm ist, sind rd. 304 Mio. Euro (44% des Volumens) nicht abgerufen. Für das KIP II – im Wesentlichen die Schulträger betreffend – ist der Anteil weit geringer, hier gibt es bisher nur geringe Mittelabrufe).

Den Hinweis unsererseits, dass die schon vor der Krise keineswegs alle Kommunen über hohe eigene Liquidität verfügten, diese – soweit vorhanden – oft auch in erheblichem Umfang zur Bedienung bereits eingegangener Verbindlichkeiten gebunden ist und aktuell erhebliche Liquiditätsverschlechterungen durch Gewerbesteuerrückzahlungen zu verzeichnen sind, nahm die Landesseite zur Kenntnis.

Wir haben intensiv darauf gedrungen, die negativen Auswirkungen wegbrechender Einnahmen auf die kommunale Bautätigkeit zu berücksichtigen. Die Mittel aus früheren Investitionsprogrammen sind bereits für erfolgte oder mindestens beauftragte Maßnahmen gebunden. Dass sie noch nicht abgerufen sind, besagt also nichts über die Fähigkeit, neue Vorhaben anzugehen. Für unsere Hinweise auf die erforderliche Stützung der Wirtschaftslage angesichts absehbar rückläufiger privater Investitionen zeigte sich das HMdF eher zurückhaltend.

Das HMdF stellte die Möglichkeit in den Raum, nicht abgerufene KIP-Mittel pauschal zur Liquiditätsverbesserung auszuzahlen. Ein solches Vorgehen setzte allerdings die Zustimmung des Bundes und haushaltsrechtliche Sonderregelungen voraus. Man vermute, dass die Mittelabrufe deshalb schleppend erfolgten, weil die Kommunen sich mit Liquiditätskrediten zu Negativzinskonditionen günstig zwischenfinanzierten bzw. eigene Liquidität zur Vermeidung von Verwahrentgelten einsetzten.

 

Einschätzung der Geschäftsstelle dazu:

Aktuell dürfte eine kommunale Forderung, bereits im Nachtragshaushalt 2020 ein größeres Stützungsprogramm etwa für kommunale Investitionen vorzusehen, vom Land noch leicht (wenn auch nicht unbedingt immer zutreffend) zu kontern sein – etwa mit dem Hinweis, dass die Kommunen erst einmal eigene Liquidität verbrauchen und bewilligte Fördermittel abrufen müssten, ehe das Land per Kreditaufnahme zusätzliche Investitionshilfen ermögliche. Sollten die Steuereinnahmen der Kommunen in den nächsten Monaten weiter einbrechen (die Gewerbesteuer ist in der Regel die „Vorreiterin“ bei Einnahmeeinbußen, andere Steuerarten folgen etwas verzögert), wird sich dieses Argument schnell abschwächen. Die Gewerbesteuereinnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden lagen im ersten Quartal 2020 schon um 10,1% niedriger als im ersten Quartal 2019.

Eine Aufstockung des KFA dürfte technisch auch auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung kaum zu machen sein. Zwar dürften diese Daten erlauben, eine Abschätzung der Verschlechterungen der Kommunalfinanzen insgesamt vorzunehmen und entsprechenden (später zu ermittelnden) Nachfinanzierungsbedarf zu formulieren. Allerdings erscheint es ausgeschlossen, die für Änderungen am KFA in 2020 notwendige differenzierte Betrachtung nach den kommunalen Gruppen vor dem Herbst vorzunehmen.

2) Ausblick auf den KFA 2021 und danach

Das HMdF geht davon aus, dass die Ausgleichsmasse 2021 zur Sicherstellung der finanziellen Mindestausstattung der Kommunen stark wachsen muss. Für 2022 sei eine hohe negative Spitzabrechnung zulasten der Kommunen (§ 11 des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes, HFAG) zu erwarten. Das sei noch nicht bezifferbar.

Einschätzung der Geschäftsstelle dazu:

Auch hier gilt: Es ist nachvollziehbar, dass Beträge in Euro und Cent belastbar nicht genannt werden können. Nach Auffassung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes muss in diesem Rahmen aufgrund der Vorgabe aus Art. 137 Abs. 5 der Verfassung des Landes Hessen die laut Staatsgerichtshof in dieser Vorschrift garantierte Mindestfinanzausstattung aber in allen Ausgleichsjahren gewährleistet sein, also auch für 2020, wenn sich in der Rückschau erweist, dass diese unterschritten wurde und auch 2022. Das HMdF verwies darauf, dass § 11 HFAG das so nicht vorsehe. Das ist aber rechtlich auch nicht nötig, im Zweifel ist § 11 HFAG verfassungskonform auszulegen: Nämlich dahin, dass die Vorschrift einer Gewährleistung der finanziellen Mindestausstattung nicht entgegenstehen darf. Unstrittig ist, dass die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen ausnahmslos zu gewährleisten ist.

3) Weitere Handlungsoptionen für Schutzschirm, Hessenkasse, Investitionsfonds

Das HMdF verwies bezüglich der Eigenbeiträge zur Hessenkasse auf die Möglichkeit der Ratenpause in begründeten Fällen. Für den Schutzschirm werde erwogen, das Programm zu beenden, da in der aktuellen Situation für die verbliebenen Teilnehmer der Haushaltsausgleich in der Regel nicht realistisch erreichbar sei. Das Land erwäge daher eine Sicherstellung der Tilgungs- und Zinsdiensthilfen zu Gunsten dieser rund 15 Kommunen. Das Investitionsfondsgesetz werde ohnehin überarbeitet, hier sei das Land offen für Vorschläge, wie zinsgünstige Darlehen in der aktuellen Lage unterstützen könnten.

Einschätzung der Geschäftsstelle dazu:

Aktuell gibt es nur einen Antrag auf Ratenpause bei der Hessenkasse. Die entsprechende Möglichkeit hat der Gesetzgeber bewusst mit Blick auf Krisensituationen geschaffen. Hier liegen die nötigen Instrumente also bereit.

Ein Ende des Schutzschirmprogramms ohne Nachteile für die verbliebenen Teilnehmer wäre eine Erleichterung, denn diese Kommunen nehmen sowohl am Schutzschirm als auch an der Hessenkasse teil. Diese Doppelstruktur könnte dann aufgehoben werden. Von daher wäre diesem Vorschlag näherzutreten. Der Investitionsfonds hatte angesichts der vielerorts zuletzt recht guten Haushaltslage und des allgemein niedrigen Zinsniveaus keine allzu große Nachfrage. Das könnte sich allerdings auch ändern, zumal Kredite aus dem Investitionsfonds einer erleichterten aufsichtsbehördlichen Genehmigung unterliegen (§ 103 Abs. 6 HGO).

4) Haushaltsrecht

Herr Graf (HMdIS) zeigte sich offen für Maßnahmen wie die Zuordnung von Corona-bedingten Ergebnisverschlechterungen zum außerordentlichen Ergebnis oder auch Verrechnungsmöglichkeiten mit dem Eigenkapital, wobei der Ausgleich der Finanzhaushalte bzw. Finanzrechnungen wahrscheinlich vielerorts der wesentlich schwierigere Teil werde.

Einschätzung der Geschäftsstelle dazu:

Das HMdIS war bereits bisher durchaus im konstruktiven Austausch mit den Kommunalen Spitzenverbänden, der zumindest in den Punkten Erleichterung der Liquiditätskreditaufnahme, Vermeidung nach Nachtragssatzungen und Haushaltssicherungskonzepten bereits Früchte trug.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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