Startseite Beschaffungen von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen hier: Vergabeverfahren

Beschaffungen von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen hier: Vergabeverfahren

Im Zusammenhang mit der Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zum Zwecke der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen ist es erforderlich, die geltenden vergaberechtlichen Vorschriften insbesondere im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben und die Ausschreibungsarten – also beispielsweise die Erleichterung der Voraussetzungen für die Freihändige Vergabe – durch den Bundes- und Landeserlassgeber zu erleichtern.

Für die Bundesebene ist dies durch ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen vom 24.08.2015 geschehen; dieses Rundschreiben ist als Anlage beigefügt.

Da das vorgenannte Rundschreiben lediglich für die Bundesbehörden gilt, bedarf es für die kommunalen Auftraggeber einer entsprechenden Umsetzung auch auf Landesebene durch den Landeserlassgeber, um die Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes sowie der Vergabevorschriften der VOB/A (Abschnitt 1) und der VOL/A (Abschnitt 1) für die kommunalen Auftraggeber, damit diese die Vergabeverfahren rechtssicher durchführen können.

Wir haben aus den vorstehenden Gründen das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung angeschrieben mit der Bitte, dies entsprechend – kurzfristig – zu prüfen und umzusetzen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Hinblick auf die Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Datum vom 24.08.2015 Anwendungsregelungen mit dem Ziel einer schnellen, aber auch rechtssicheren und effizienten Durchführung der Vergabeverfahren herausgegeben. Diese gelten unmittelbar nicht für den kommunalen Auftraggeber. Insoweit sind zur Zeit unmittelbar die Inhalte des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes sowie die Vergabevorschriften der VOB/A (Abschnitt 1) und der VOL/A (Abschnitt 1) heranzuziehen. Diese Regelungen entsprechen aber nicht den besonderen Vergabeerfordernissen im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen und den damit korrespondierenden Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben und die Anwendung der Vergabearten.

Um auch die kommunalen Vergabeverfahren für diese Fälle auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen, ist es deshalberforderlich, dass seitens des Landeserlassgebers eine Modifizierung der Vergabevorschriften – wie beispielsweise mit dem nordrhein-westfälischen gemeinsamen Runderlass vom 06.08.2015 (Ministerialblatt NRW 2015, S. 497) geschehen – erforderlich.

Im Interesse der hessischen kommunalen Auftraggeber wird deshalb gebeten, die für die Kommunen erforderlichen haushaltsrechtlichen Konkretisierungen – etwa in Form eines Erlasses – zu prüfen und umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Anlage ED 129 Beschaffung von Leistungen 0084_001.pdf

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