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Berufung als ehrenamtliche Richterin / ehrenamtlicher Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit

Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat die Möglichkeit, über den kommunalen Arbeitgeberverband Vorschläge für die Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für die Arbeitsgerichte bzw. Sozialgerichte vorzunehmen. Aufgrund des Ausscheidens einiger Kolleginnen und Kollegen aus dem Amt könnten bei Interesse Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Laufe des Januar 2022 nachbenannt werden.

 

Sofern Sie Interesse oder Nachfragen zu einzelnen Punkten haben, schicken Sie bitte eine E-Mail – möglichst bis zum 18.01.2022 – an hsgb@hsgb.de bzw. wenden Sie sich an Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Richard-Ulmrich (Telefon 06108 6001-23).

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