Die Hessische Steuerverwaltung informiert über den zwischenzeitlich erfolgten Einsatz der Datenart GMBAX wie folgt:
Der Abruf der Datensätze ist über das Verfahren ELSTER-Transfer möglich.
In den folgenden Abschnitten finden sich sowohl allgemeine als auch technische Details, die den Städten und Gemeinden einen umfassenden Überblick über das Thema bieten.
Welche Informationen werden über die Datenart GMBAX bereitgestellt?
Mit der Datenart GMBAX erhalten die Kommunen Kenntnis von den bei den Finanzämtern durchgeführten Aktenzeichenänderungen (mit ggf. geänderten Lagebezeichnungen) und vorgenommenen Aktenzeichenlöschungen.
Wann ist der Einsatz der Datenart GMBAX erfolgt?
Der Flächeneinsatz der Datenart GMBAX erfolgte am 25. November 2024. Die GMBAX-Datensätze stehen den Städten und Gemeinden seitdem zum Abruf bereit.
Die Bereitstellung der GMBAX-Datensätze ist ein Angebot der Steuerverwaltung!
Der Einsatz der Datenart GMBAX durch die Kommunen erfolgt freiwillig. Der Abruf ist im Vergleich zu den GMBX-Datensätzen nicht verpflichtend, wird seitens der Hessischen Steuerverwaltung gleichwohl empfohlen.
Der GMBAX-Datenabruf erfolgt über das Verfahren ELSTER(-Transfer).
Die Abholung der GMBAX-Daten erfolgt analog zum zwischenzeitlich routinierten GMBX-Datenabruf. Die Daten können wie die GMBX-Datensätze von ELSTER heruntergeladen werden.
Wichtig!
Für das GMBAX-Verfahren müssen sich die Kommunen nicht gesondert registrieren. ELSTER hat allen hessischen Kommunen die entsprechenden Abrufberechtigungen erteilt.
Vor dem erstmaligen GMBAX-Datenabruf ist möglicherweise Kontakt mit dem Softwareanbieter aufzunehmen. Sofern dieser die Datenart GMBAX noch nicht im Verfahren implementiert hat, kann es erforderlich sein, den Datensatz zunächst an diesen zu übermitteln.
Im Übrigen wird empfohlen, von einer Stornierung oder Registrierungsänderung bestehender ELSTER-Konten ohne vorherige Rücksprache mit dem ELSTER-Datenaustausch-Team der Hessischen Zentrale der Datenverarbeitung (HZD) abzusehen. Auch bei Verlust etwaiger Zugangsdaten ist das Team ELSTER-Datenaustausch zu kontaktieren, um einen lückenlosen Abruf der gesendeten Daten zu gewährleisten. In diesen Fällen können Kommunen das ELSTER-Datenaustausch-Team wie folgt erreichen: Elster-Datenaustausch@hzd.hessen.de
ELSTER(-Transfer) bietet zwei Möglichkeiten zur Datenabholung
Der GMBAX-Datenabruf ist sowohl über die plattformunabhängige ELSTER-Transfer-Anwendung als auch über „Mein ELSTER“ möglich.
- Abholung über die ELSTER-Transfer-Anwendung
Unter der Rubrik „Datenabholung von der Steuerverwaltung“ werden die GMBAX-Datenpakete mit entsprechenden Namen „GMBAX“ gekennzeichnet.
- Abholung über „Mein ELSTER“
Unter der Rubrik „Verfügbare Datenabholungen“ sind die GMBAX-Datenpakete mit dem entsprechenden Namen „GMBAX“ gekennzeichnet.
Wo sind Informationen zum Aufbau des bundeseinheitlichen Datensatzes zu finden?
Auf www.esteuer.de ist unter „Grundsteuerreform: Schnittstelle Messbetragsdaten für Kommunen“ zu sämtlichen Datenarten (u.a. GMBAX) der Aufbau des jeweiligen bundeseinheitlichen Datensatzes hinterlegt.
Was sind typische Anwendungsfälle?
Typische Beispiele für Aktenzeichenänderungen und -löschungen, die über das GMBAX-Verfahren mitgeteilt werden, sind:
- Ein Bauplatz ohne Straßenadresse wird zu einem bebauten Grundstück mit Straßenadresse,
- Hausnummernänderungen (z.B. wegen Schließung von Baulücken) oder
- der Wegfall einer wirtschaftlichen Einheit (z.B. aus einem Zweifamilienhaus entstehen nach dem Wohnungseigentumsgesetz durch Teilung zwei Eigentumswohnungen). In diesem Fall wird mittels des GMBAX-Verfahrens über die Löschung des bisherigen Aktenzeichens für das Zweifamilienhaus informiert. Die beiden neu entstandenen Aktenzeichen für die Eigentumswohnungen werden mitsamt den neu festgesetzten Grundsteuermessbeträgen über das GMBX-Verfahren mitgeteilt.
Wobei unterstützt die Datenart GMBAX noch?
- Ändert das Finanzamt nach bereits erfolgter Festsetzung eines Messbetrags und Versendung eines GMBX-Datensatzes das Aktenzeichen, wird nicht in jedem Fall gegenüber dem Steuerpflichtigen ein neuer Bescheid erlassen und deshalb auch kein neuer GMBX-Datensatz an die Kommune verschickt. Über die Datenart GMBAX erhält die Kommune in diesen Fällen Kenntnis von der Aktenzeichenänderung und hat die Möglichkeit, diese Änderung für ihre Zwecke zu verwenden und in ihren Datenbestand zu übernehmen.
- Hiermit wird ermöglicht, dass Kommunen die Aktenzeichen der Finanzverwaltung auf ihren Grundsteuerbescheiden vermerken können. Durch die Möglichkeit des Abgleichs der Aktenzeichen des Finanzamts auf dem Grundsteuerbescheid der Kommune unterstützt und fördert GMBAX einen Wiedererkennungswert bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Wie setzt sich der Datensatz zusammen?
Bei einer Änderung des Aktenzeichens:
- das bisherige und das neue Aktenzeichen,
- Gültigkeit (gültig oder aufgehoben, bezogen auf den letzten gelieferten Grundsteuermessbetrag),
- Art der wirtschaftlichen Einheit (Grundvermögen oder Land- und Forstwirtschaft),
- Lagedaten,
- Änderung des Aktenzeichens innerhalb der Gemeinde
- Bei gemeindeübergreifenden Fällen erfolgt der Hinweis im Datensatz, ob es sich um die Abgabe oder Übernahme eines Aktenzeichens handelt. Dies ist der Ausnahmefall und könnte z.B. bei Gemeindefusionen vorkommen. Es werden in diesen Fällen zwei GMBAX-Datensätze geliefert: einmal für die abgebende und einmal für die übernehmende Kommune.
- der Rechentermin der Aktenzeichenänderung
Bei Löschung eines Aktenzeichens:
- Hinweis auf die Löschung des Aktenzeichens
- Art der wirtschaftlichen Einheit (Grundvermögen oder Land- und Forstwirtschaft)
- Lagedaten
- der Rechentermin der Aktenzeichenlöschung
Werden mit GMBAX jene Fälle aufgeklärt, bei denen wegen der Grundsteuerreform aus einem Aktenzeichen zwei Aktenzeichen entstanden sind (z.B. wegen des Übergangs der Wohnteile bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zum Grundvermögen)?
Nein, weil es sich hier um keinen GMBAX-Anwendungsfall handelt: Das Aktenzeichen für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen bleibt bestehen, das neue Aktenzeichen der Steuerverwaltung für das Grundvermögen wurde bereits im Rahmen der Hauptveranlagung vergeben. Nach einem erteilten Bescheid an den/die Steuerpflichtige(n) wurde für jedes Aktenzeichen ein entsprechender GMBX-Datensatz an die Kommune geliefert. Dies entspricht dem bisherigen Prozedere.
Bei allgemeinen Fragen rund um die Bereitstellung der Grundsteuermessbetragsdaten stehen Ihnen die Ansprechpartner der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
E-Mail-Adresse: kommunikation-grundsteuerreform@ofd.hessen.de
Telefonnummer: 069/58303-1912
Wir bitten um Kenntnisnahme.
1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju
