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Berechnungsschema zur Berechnung für Schlüsselzuweisungen und Umlagen

Die Geschäftsstelle hat ein Berechnungsschema für Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen ausgearbeitet. Das Rechenschema kann unter Fachinformationen / Finanzen- Gemeindewirtschaft / Arbeitshilfen abgerufen werden           
(https://www.hsgb.de/kommunalfinanzen-arbeitshilfen).

Um Ihre Planung für den KFA 2017 aufnehmen zu können, bedarf es konkreter Zahlen hinsichtlich des Grundbetrages zur Berechnung der Ausgleichsmesszahl nach § 18 Abs. 1 FAG (Feld C 13) und den für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen A maßgeblichen Quotienten (Feld C 14).

Nach unserer aktuellen Trendberechnung – eine abschließende Einschätzung ist angesichts der noch nicht vollständig vorliegenden Daten zu Steuereinnahmen und Hebesätzen sowie der noch nicht abgeschlossenen Haushaltsgesetzgebung des Landes nicht möglich – ergäbe sich ein Grundbetrag in der Größenordnung von 1.234,32 € und der Quotient für die Schlüsselzuweisung A von 579,49 €. Es handelt sich hier aber nur um eine Trendberechnung für das Ausgleichsjahr 2017.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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