Startseite Beginn der Offenlegung zur Aufstellung von Bewirtschaftungsplan undMaßnahmenprogramm zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen für die Jahre 2027-2033 – 4. Bewirtschaftungszyklus

Beginn der Offenlegung zur Aufstellung von Bewirtschaftungsplan undMaßnahmenprogramm zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen für die Jahre 2027-2033 – 4. Bewirtschaftungszyklus

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass im Zuge der Aufstellung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Hessen für den Zeitraum 2027 bis 2033 ab dem 22.12.2024 sowohl der Zeitplan und das Arbeitsprogramm als auch die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung für sechs Monate offengelegt worden sind. Damit endet die Offenlegung am 22.06.2025.

Stellungnahmen zur Offenlegung können über den Postweg oder über die Homepage der WRRL https:\flußgebiete.hessen.de abgegeben werden. Die Offenlegung nebst Dokumenten hierzu kann auf der genannten Homepage über den Reiter „aktuelle Anhörung“ über die Startseite direkt erreicht werden. Dort befindet sich auch ein Formular zur elektronischen Abgabe der Stellungnahmen.

Die Stellungnahmen zum Zeitplan und Arbeitsprogramm und zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung werden dann zwischen dem 23.06.2025 und dem 31.08.2025 ausgewertet. Die Offenlegung des Bewirtschaftungsplans selbst ist dann für den 22.12.2026 geplant. Zu dem Bewirtschaftungsplan können dann Stellungnahmen in der Zeit vom 22.12.2026 bis 22.06.2027 abgegeben werden.

Auf der Homepage selbst finden Sie die entsprechenden Anhörungsdokumente für die Flussgebietsgemeinschaft Rhein und Weser. Die für Hessen festgestellten Fragen der Gewässerbewirtschaftung entsprechen den Flussgebietsgemeinschaften, womit diese Unterlagen für die in Hessen liegenden Teilbereiche anzuwenden sind.

Neben der oben genannten Homepage liegen die Unterlagen außerdem für den oben genannten Zeitraum von sechs Monaten sowohl im Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat sowie in den Regierungspräsidien zur Einsicht aus.

Die entsprechende Veröffentlichung aus dem Staatsanzeiger vom 02.12.2024 haben wir zur Kenntnis beigefügt.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Anlage

2.2 Vo/SB/AE

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