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Befragung zur Abgrenzung des Berichtskreises der Kernhaushalte durch das Hessische Statistische Landesamt

Das Hessische Statistische Landesamt in Wiesbaden hat mit Schreiben vom 12.04.2016 an die Kommunen in Hessen eine Befragung zur Abgrenzung des Berichtskreises der Kernhaushalte gestartet.   

Dabei werden Name, Anschrift, Anteil am Stimmrecht, Nennkapital und Rechtsform von Beteiligungen bzw. Mitgliedschaften aus den Kernhaushalten der Kommunen erfragt.  

In den vom Statistischen Landesamt vorbereiteten Unterlagen ist auch die Mitgliedschaft beim Hessischen Städte- und Gemeindebund aufgeführt. Da uns hierzu bereits einige Anfragen von ordentlichen Mitgliedern vorliegen, möchten wir Sie bitten, die Mitgliedschaft beim HSGB wie folgt zu erfassen: 

Stimmrechtsanteil in Prozent: 0,24          

Kapitalanteil in Prozent: 0 

Um Beachtung wird gebeten.

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