Einige Mitglieder haben angefragt, welche Werte sie für den Stimmrechts- und Kapitalanteil ihrer Beteiligung am HSGB für die Befragung zur Abgrenzung des Berichtskreises der Kernhaushalte angeben sollen.
Die Befragung wird in dieser Form bereits seit 2016 durchgeführt. Aus dem Anschreiben des Hessischen Statistischen Landesamtes an die Kommunen geht hervor, dass bei Mitgliedschaft im HSGB keine Änderungen an den Stimmrechts- oder Kapitalanteilen vorgenommen werden müssen. Die Mitglieder und Anteile am HSGB werden anderweitig aktualisiert.
Sollten die Kommunen zum ersten Mal hier Eintragungen vornehmen, bitten wir die Mitgliedschaft wie folgt zu erfassen:
Stimmrechtsanteil in Prozent: 0,25
Kapitalanteil in Prozent: 0
Um Beachtung wird gebeten.
