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Beflaggung öffentlicher Gebäude

Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz regt in einem Schreiben vom 12.09.2024 aufgrund einer Bürgeranfrage an, dass die Bevölkerung künftig über die jeweiligen Gründe einer Beflaggung öffentlicher Gebäude, z. B. der Rathäuser informiert werden soll, um mehr Transparenz zu schaffen. Dabei wird vorgeschlagen, im Veröffentlichungsorgan einen entsprechenden kurzen Hinweis zu geben, etwa:

„Am 1. Dezember wird durch die Beflaggung des Rathauses an den Gründungstag der Hessischen Verfassung am 1. Dezember 1946 erinnert.“ oder „Am … wird in Gedenken an die Opfer des Unwetters am … das Rathaus halbmast beflaggt.“

Das Ministerium stellt anheim die Anregung aufzunehmen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

2.1 Adr/Hg/Sie

 

 

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