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Baurechtliche Standards bei Flüchtlingsunterkünften

Aus aktuellem Anlass hat die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städte- und Gemeindebundes alle Landesverbände gebeten mitzuteilen, ob es aus kommunaler Sicht beim Bau, der Sanierung/Renovierung oder auch dem Betrieb von Flüchtlingsunterkünften hinderliche und zugleich verzichtbare Standards in Gesetzen oder Rechtsverordnungen gibt.

Die Geschäftsstelle möchte Ihnen die Gelegenheit geben, uns verzichtbare Standards im obigen Sinne mitzuteilen. Wir würden Ihre Anregungen sodann bündeln und an die Hauptgeschäftsstelle des DStGB weiterleiten.

Wir bitten höflichst um Rückmeldung bis zum 15.09.2015.

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