Das Baugesetzbuch (BauGB) wird durch weitere Gesetze geändert. Das Gesetz zur Anpassung des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29. Mai 2017 wurde am 01. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1298) verkündet. Es tritt am 02. Juni 2017 in Kraft.
Das Gesetz enthält in Artikel 6 Änderungen des Baugesetzbuchs. Das Baugesetzbuch ist daher wie folgt zu zitieren:
„Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) geändert worden ist.“
Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 32 können Sie auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes (www.bgbl.de) einsehen beziehungsweise zum privaten Gebrauch herunter laden (kostenloser Bürgerzugang). Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass das Baugesetzbuch noch in dieser Legislaturperiode durch zwei weitere Gesetze geändert werden soll:
- Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
- UVPG-Modernisierungsgesetz.
(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 2217 vom 02. Juni 2017)
