Da das Baugesetzbuch noch in dieser Legislaturperiode durch weitere Gesetze geändert werden soll, hat uns das Bundesbauministerium folgendes mitgeteilt: Das Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) vom 30. Juni 2017 wurde am 05. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2193) verkündet. Zum Inkrafttreten wird auf Artikel 5 des Gesetzes verwiesen.
Das Gesetz enthält in Artikel 2 Änderungen des Baugesetzbuchs.
Das Baugesetzbuch ist daher wie folgt zu zitieren:
„Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2193) geändert worden ist.“
Das Inkrafttreten der Änderungen des Baugesetzbuchs ist zweigeteilt (siehe Artikel 5). Artikel 2 Nummer 1 (§ 1 Absatz 6 Nummer 12 BauGB) und Artikel 2 Nummer 3a (§ 9 Absatz 1 Nummer 16 BauGB) treten am Tag nach der Verkündung in Kraft (06. Juli 2017). Die übrigen Änderungen treten sechs Monate nach der Verkündung in Kraft (05. Januar 2018).
Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 44 können Sie auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes (www.bgbl.de) einsehen beziehungsweise herunterladen (kostenloser Bürgerzugang).
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass das Baugesetzbuch noch in dieser Legislaturperiode durch das UVPG-Modernisierungsgesetz geändert werden soll. Dieses Gesetz wurde am 29. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat sich am 7. Juli 2017 mit dem Gesetz befasst.
(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 2817 vom 14. Juli 2017)
