Das Hessische Ministerium der Finanzen hat mit Erlass vom 17.07.2017 eine Neufassung der Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7 a, 10 f. und 11 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) veröffentlicht. Diese ist zwischenzeitlich auch im Staatsanzeiger Nr. 35 vom 28.08.2017 S. 806 ff. erschienen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
