Nachfolgend geben wir den Inhalt des Schreibens des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 31.03.2015 zur Kenntnis und bitten um entsprechende Beachtung:
Ausländerbeiratswahlen 2015 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Hessische Landesregierung hat nach § 1 der Verordnung über den Tag der Ausländerbeiratswahlen 2015 vom 23. Februar 2015 (GVBl. S. 115) den Tag für die Wahl der gemeindlichen Ausländerbeiräte auf den 29. November 2015 festgesetzt. Nach §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 81 Kommunalwahlordnung (KWO) muss der Wahlleiter spätestens am 79. Tag vor dem Wahltag durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auffordern. In dieser Bekanntmachung muss u.a. darauf hingewiesen werden, dass Wahlvorschläge spätestens am 66. Tag vor dem Wahltag bis 18 Uhr schriftlich bei dem Wahlleiter einzureichen sind und möglichst so frühzeitig vor diesem Zeitpunkt einzureichen sind, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können (vgl. §§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 4, 81 KWO i. V. m. § 13 Abs. 1 KWG).
Der Hessische Landtag hat in seiner Sitzung am 26. März 2015 in dritter Lesung den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Dienstrechts der kommunalen Wahlbeamten und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften (LT-Drs. 19/1222 und 19/1710) beschlossen; mit einem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist voraussichtlich Mitte April 2015 zu rechnen. Nach Art. 8 Nr. 2 dieses Gesetzes wird die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge vom 66. Tag vor dem Wahltag auf den 69. Tag vor dem Wahltag vorverlegt. Ich bitte diese Rechtsänderung in der öffentlichen Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge zu berücksichtigen bzw. die öffentliche Bekanntmachung erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu veranlassen.
Die Kreisausschüsse der Landkreise bitte ich, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu unterrichten, in denen eine Ausländerbeiratswahl stattfindet.
