Wie die geplanten Ausgleichszahlungen für Gewerbesteuerausfälle 2020 im Rahmen der Haushaltwirtschaft der Gemeinde zu behandeln sind, ist bislang nicht geregelt. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat dafür folgende Überlegungen formuliert:
„Die Gewerbesteuerkompensationszahlungen sind in der Ergebnis-/Finanzrechnung unter der Position “Erträge/Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen” unter Verwendung der Hauptkonten “541 -Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse” und “816 -Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeinen Umlagen” zu buchen.“
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2-Dr.R./Rau./Ju.
