Das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport (HMdIS) führt aus:
„Mit Erlass vom 6. Juli 2021 wurde den Pass- und Personalausweisbehörden in Abweichung von Nr. 2.1 bis 2.4 des Gemeinsamen Erlasses über die Gesicherte Aufbewahrung von Dokumenten, Vordrucken, Dienstsiegeln und Dienststempeln vom 19. Februar 2020 (StAnz. S. 250) freigestellt, für die Ausgabe von ausgestellten Personalausweisen und Pässen eine Ausgabestation bzw. ein Abholterminal zu verwenden, soweit geeignete Sicherheitsmechanismen gegen eine missbräuchliche Entnahme der Ausweisdokumente und zur Verhinderung von Diebstählen vorhanden und eingerichtet sind.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die gesicherte Aufbewahrung der ausgestellten Personalausweise und Pässe in der Ausgabestation bzw. im Abholterminal die Pass- und Personalausweisbehörden tragen und nach Nr. 4.2 des Gemeinsamen Erlasses für Auskünfte über entsprechende und zweckmäßige Sicherungsmaßnahmen das Hessische Landeskriminalamt sowie die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Polizeipräsidien zur Verfügung stehen.
In Bezug auf den Hinweis auf Nr. 4.2 des Gemeinsamen Erlasses mache ich darauf aufmerksam, dass das Hessische Landeskriminalamt in einer Stellungnahme an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mitgeteilt hat, dass aufgrund der nicht ausreichenden mechanischen Sicherung der Ausgabestationen bzw. der Abholterminals deren Einsatz als sehr kritisch angesehen werde und nicht empfohlen werden könne. Zur Begründung führt das Hessische Landeskriminalamt aus, dass die Ausgabestationen bzw. Abholterminals nicht mit einem Wertschutzschrank zu vergleichen seien. Potentiellen Tätern sei es unter zu Hilfenahme von einfachen Werkzeugen (z. B. eines großen Schraubendrehers) möglich, in wenigen Sekunden an die Ausweisdokumente zu gelangen. Ein polizeiliches sicherungstechnisches Gesamtkonzept beinhalte daher immer einen mechanischen Schutz, der so lange Widerstand gegen potentielle Täter biete, bis Interventionskräfte aufgrund eines ausgelösten Alams vor Ort sein können.
Bei der Entscheidung, ob es für die Pass- und Personalausweisbehörde sinnvoll ist, für die Ausgabe von ausgestellten Personalausweisen und Pässen eine Ausgabestation bzw. ein Abholterminal zu verwenden, bitte ich, die Ausführungen des Hessischen Landeskriminalamtes in die Überlegungen einzubeziehen und eine Risikobewertung auch in Bezug auf den Standort der Ausgabestation bzw. des Abholterminals vorzunehmen. Aufgrund der Ausführungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und der sehr unterschiedlichen Rechtslage in den Bundesländern sieht das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, wie mit Erlass vom 6. Juli 2021 dargelegt, davon ab, den Pass- und Personalausweis-behörden die Verwendung von Wertbehältnissen für ausgestellte Pässe und Personalausweise nach Maßgabe der Nr. 2.1 bis 2.4 des Gemeinsamen Erlasses vorzuschreiben. Die Rechtslage in den Bundesländern sieht aufgrund einer durchgeführten Recherche (in öffentlich zugänglichen Medien und anhand vorhandener Unterlagen) – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr – so aus, dass teilweise keine Regelungen über die gesicherte Aufbewahrung von Ausweisdokumenten vorhanden sind, teilweise Regelungen nur für Vordrucke existieren und teilweise nur Empfehlungen ausgesprochen werden.
Dennoch bitte ich die Pass- und Personalausweisbehörden, welche bereits Ausgabestationen bzw. Abholterminals verwenden oder künftig in Gebrauch nehmen wollen um Mitteilung von Fällen, in denen Pässe und Personalausweise missbräuchlich entwendet oder durch gewaltsames Öffnen gestohlen wurden. Damit ist nicht verbunden, dass diesseits eine verbindliche Aufforderung als Reaktion auf die Mitteilung erfolgt, bereits angeschaffte Ausgabestationen bzw. Abholterminals nicht mehr zu verwenden. Wesentlich ist, Erfahrungswerte zu erhalten, um ggf. weitere Sicherungsmaßnahmen nach entsprechenden Fallanalysen vorzunehmen. Die Erfahrungswerte dürften dabei auch für die Anbieter der Abholstationen bzw. Abholterminals von Interesse, um Möglichkeiten zu entwickeln und anzubieten, die Abholstationen bzw. Abholterminals sicherer zu machen bzw. im Wege der Kulanz gegenüber den Kunden Nachrüstungsmaßnahmen kostenlos oder preiswert durchzuführen.“
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1-Dr.R./Rau./Ju.
