Startseite Aufstockung und Verstetigung von Kita-Investitionen: Initiative des Hessischen Städte- und Gemeindebundes für einen erneuten Vorstoß der Kommunalen Spitzenverbände

Aufstockung und Verstetigung von Kita-Investitionen: Initiative des Hessischen Städte- und Gemeindebundes für einen erneuten Vorstoß der Kommunalen Spitzenverbände

Der Bedarf nach Kita-Investitionen bleibt groß, die Fördermittel sind endlich: Vor diesem Hintergrund hat der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr (Bad Vilbel), den Anstoß für eine erneute Initiative der drei Kommunalen Spitzenverbände in Sachen Kita-Förderung gegeben. Gemeinsam mit den Präsidenten des Hessischen Landkreistags, Landrat Woide und des Hessischen Städtetags, Oberbürgermeister Geselle, sind die Kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 4.5.2021 an die zuständigen Staatsminister Boddenberg (HMdF) und Klose (HMSI) herangetreten.

Das Schreiben hat diesen Wortlaut:

„Sehr geehrte Herren Staatsminister,

der Investitionsbedarf in Kinderbetreuungseinrichtungen ist seit Jahren hoch. Die Investitionsförderung ist daher ab 2020 mit einem längerfristig angelegten Landesprogramm ausgebaut worden, was wir uneingeschränkt begrüßen. Nach den Erfahrungen unserer Mitglieder reichen indes weder diese Mittel noch die Mittel aus den Bundesinvestitionsprogrammen aus, um eine angemessene finanzielle Unterstützung von Investitionsvorhaben im Bereich der Kinderbetreuung sicher zu stellen. Insbesondere reichen die zur Verfügung gestellten Mittel bei weitem nicht aus, um die bereits beantragten Förderungen zu decken. Zudem bestehen mittelfristige Investitionsbedarfe, für die aktuell noch gar keine Anträge gestellt wurden bzw. gestellt werden können. Auch diese müssen Eingang finden, um dem weiteren Ausbau- und Investitionsbedarf gerecht werden zu können.

In den einschlägigen Förderrichtlinien sind seit 2019 erhöhte Förderhöchstsätze bspw. je neuem Gruppenraum vorgesehen. Uns wird jedoch berichtet, dass diese

Förderhöchstsätze angesichts der Vielzahl anstehender Vorhaben in der Zuweisungspraxis bei weitem nicht mehr ausgeschöpft werden mit der Folge, dass deutlich niedrigere Zuweisungen beschieden oder sogar Nullbescheide erteilt werden. Durch diese Vorgehensweise werden Investitionsvorhaben sogar in ein und derselben Gemeinde unter Umständen in extrem unterschiedlicher Höhe gefördert. Sowohl die kommunalen wie auch die privaten Träger haben ihre Haushalts- und Finanzierungsplanung natürlich auf Basis der Förderrichtlinien und der gestellten Anträge aufgebaut. Insoweit droht eine erhebliche Finanzierungslücke oder gar ein Stopp der geplanten Investition.

Diese Entwicklung ist umso problematischer, als Investitionsvorhaben im Kita-Bereich angesichts zu erfüllender Rechtsansprüche in der Praxis meist ausgesprochen zeitkritisch sind und nicht aufgeschoben werden können. Zudem sehen unsere Mitglieder, wie die Hessische Landesregierung auch, den Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung als ein Tätigkeitsfeld von zentraler gesellschaftlicher Bedeutung an.

Wir sehen daher Handlungsnotwendigkeiten in drei Punkten:

  1. Die 2019 durch Änderungsrichtlinie formulierten Förderhöchstsätze müssen Regelfördersätze sein. Der dadurch verursachte finanzielle Bedarf muss jeweils im Landeshaushalt veranschlagt werden. Den Kita-Trägern wird so eine verlässliche Planung und Finanzierung ermöglicht. So lassen sich auch die durchweg negativen Begleiterscheinungen eines Windhundverfahrens vermeiden.
  2.  Angesichts der bereits verstrichenen langen Zeiträume dieses Förderverfahrens muss vermieden werden, dass eine Förderung allein aus formellen Gründen, z.B. weil der Baubeginn aufgrund des Platzanspruchs zeitnah erfolgen musste, ausgeschlossen wird.
  3. Auf Basis der nun angekündigten Bescheidung muss dringend die Finanzierungslücke zwischen beantragten Fördergeldern und nun mangels ausreichender Finanzausstattung tatsächlich bewilligten Mitteln eruiert und durch ein Sonderprogramm geschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen“

Ziel ist es, entsprechende Weichenstellungen in den Haushaltsplänen des Landes für die Jahre ab einschließlich 2022 zu bewirken.        

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2 – Dr.R.

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