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Aufsichtsbehördliche Vorgaben für den Abbau von Kassenkrediten und Altfehlbeträgen

Im Eildienst Nr. 12 – ED 172 – vom 12.10.2016 hatten wir über Überlegungen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) berichtet, wonach von dort Vorgaben für den Abbau von Altfehlbeträgen der Ergebnishaushalte und zum Abbau der hohen Kassenkreditschulden gemacht werden sollen. Hierzu hatte der Hessische Städte- und Gemeindebund einen Vorschlag über eine Kombination aus Landeshilfen und Eigenanstrengungen der Kommunen ausgearbeitet, worüber wir ebenfalls berichtet hatten.

Nach näheren Erörterungen hat das HMdIS nun mitgeteilt, dass das HMdIS Eckpunkte eines Erlasses formulieren und diesen den Teilnehmern spätestens Ende April/Anfang Mai zusenden werde. Möglicherweise nehme man bis dahin zu Einzelfragen noch einmal Kontakt mit den Spitzenverbänden auf. Die nächste Sitzung mit Beratung über den Erlassentwurf könne dann im Mai/Anfang Juni stattfinden. Zielsetzung sei ein Inkrafttreten des Erlasses im Sommer 2017.

Mögliche Inhalte des Erlasses wären insbesondere die Vorgabe von Richtgrößen für den Abbau von Altfehlbeträgen bzw. Kassenkrediten.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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