Startseite Aufruf zur Stärkung des Gemeinwesens – Richtlinie zur Förderung in Stadtteilen/ Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen

Aufruf zur Stärkung des Gemeinwesens – Richtlinie zur Förderung in Stadtteilen/ Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) teilt unter Bezugnahme auf die Richtlinie zur Förderung in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 49, 2. Dezember 2019, S. 1245) folgendes mit:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürgerinnen, die Verantwortung für ihren sozialen Nahraum und das nachbarschaftliche Zusammenleben übernehmen, sind die Basis für lebenswerte Kommunen und damit für eine kraftvolle demokratische Gesellschaft. Gerade in dieser besonderen Zeit mit der Corona -Pandemie zeigt sich verstärkt, dass lebendige Nachbarschaften, in denen Bürger* innen die Möglichkeiten der Teilhabe und der Selbstwirksamkeit erfahren, zusätzliche Unterstützung benötigen, insbesondere, wenn sie erst im Aufbau sind.

Viele Kommunen – im urbanen wie im ländlichen Raum – stellen sich dieser Herausforderung und können sich dabei durch die bundesweit einmalige „Richtlinie zur Förderung von Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen” durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt wissen.

Seit Inkrafttreten der ersten Förderrichtlinie 2015 wurden bislang 50 Kommunen gefördert, die 2019 mit insg. 4,5 Mio. Euro mehr als 90 Nachbarschaften/Quartiere stärken. Die Erfolge, die durch Gemeinwesenarbeit in besonders belasteten Quartieren erzielt werden können, wirken sich langfristig positiv auf die gesamte Kommune aus. Einen zahlenbasierten Einblick in die Wirkung des Förderprogramms erhalten Sie in der kürzlich veröffentlichten Evaluation (LAG Soziale Brennpunkte Hessen e.V.: http://www.gemeinwesenarbeit-hessen.de/evaluation-zum-foerderproqramm-qemeinwesenarbeit).

Einen Überblick über die bereits geförderten Kommunen und deren Arbeit können Sie unter folgendem Link erhalten: www.demeinwesenarbeit-hessen.detberderstandorte.

Die Hessische Landesregierung begrüßt und anerkennt die erreichten Erfolge. Für die 20. Legislaturperiode hat sie sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit Ihnen die Zahl der Projekte zu verdoppeln und damit in Folge auch die Fördermittel zu verdoppeln.

Auch in Ihrer Kommune könnte ab 2021 Gemeinwesenarbeit durch die Richtlinie gefördert werden und somit zur positiven Entwicklung Ihrer Quartiere beitragen. Weitere Informationen zu Zuwendungsvoraussetzungen, Fördergegenstand und —umfang bietet das beiliegende Informationsblatt.

Eine Antragsstellung für 2021 ist bis zum 31.10.2020 möglich.

Die LAG Soziale Brennpunkte Hessen e.V. ist von Beginn an Servicestelle zur Umsetzung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit. Gerne können Sie sich an die Mitarbeiter*innen wenden, wenn Sie weitere Fragen zum Einsatz des Förderprogramms in Ihrer Kommune haben. Eine Kontaktaufnahme ist möglich unter Gemeinwesenarbeit@lagsbh.de.

Selbstverständlich stehen Ihnen auch die zuständigen Mitarbeiter*innen im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration unterstützend zur Seite. Eine Kontaktaufnahme Ist möglich unter Gemeinwesenarbeit@hsm.hessen.de.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Aufruf zur weiteren Umsetzung der Förderrichtlinie Gemeinwesenarbeit unterstützen und an Ihre Mitglieder weiterleiten könnten.“

Das erwähnte Informationsblatt ist dem Eildienst als Anlage beigefügt.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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