Startseite Auch Bundesverwaltungsgericht bestätigt Zulässigkeit der Erhebung einer Übernachtungssteuer nach hessischem Landesrecht

Auch Bundesverwaltungsgericht bestätigt Zulässigkeit der Erhebung einer Übernachtungssteuer nach hessischem Landesrecht

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte mit Beschluss vom 29.01.2015 (Az.: 5 C 1162/13.N) den Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Gemeinde Kirchheim zurückgewiesen. Die hiergegen eingelegte Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr mit Beschluss vom 17.11.2015 (Az.: 9 BN 3.15) zurückgewiesen.

Die Satzung der Gemeinde Kirchheim beruht auf dem Satzungsmuster des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. Es ist im Mitgliederbereich unserer Homepage www.hsgb.de abrufbar.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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