Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte mit Beschluss vom 29.01.2015 (Az.: 5 C 1162/13.N) den Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Gemeinde Kirchheim zurückgewiesen. Die hiergegen eingelegte Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr mit Beschluss vom 17.11.2015 (Az.: 9 BN 3.15) zurückgewiesen.
Die Satzung der Gemeinde Kirchheim beruht auf dem Satzungsmuster des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. Es ist im Mitgliederbereich unserer Homepage www.hsgb.de abrufbar.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
