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Anwendungshinweise zum Datenschutz

Der hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat uns drüber informiert, dass abgestimmten Anwendungshinweise zur DS-GVO und zum HDSIG erarbeitet wurden.

Die Anwendungshinweise sowie die dazugehörigen zwei Anlagen sind zur sofortigen Verwendung bestimmt.

Die Anwendungshinweise sind nicht dem Internetauftritte des hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu entnehmen. Daher haben wir diese vorläufig auf unserer Homepage unter Fachinformationen Rubrik E-Goverment aufgenommen und nachstehend beigefügt.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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