Der hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat uns drüber informiert, dass abgestimmten Anwendungshinweise zur DS-GVO und zum HDSIG erarbeitet wurden.
Die Anwendungshinweise sowie die dazugehörigen zwei Anlagen sind zur sofortigen Verwendung bestimmt.
Die Anwendungshinweise sind nicht dem Internetauftritte des hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu entnehmen. Daher haben wir diese vorläufig auf unserer Homepage unter Fachinformationen Rubrik E-Goverment aufgenommen und nachstehend beigefügt.
- Anwendungshinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zum Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)
- Anlage 1: Übersicht über die Artikel und Erwägungsgründe der DSGVO
- Anlage 2: Gegenüberstellung des HDSG (alt) mit der DSGVO und dem HDSIG (neu)
Wir bitten um Kenntnisnahme.
