Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat einen Anwendungserlass zu den Bestimmungen des Hessischen Grundsteuergesetzes (HGrStG) veröffentlicht (Staatsanzeiger Nr. 24/2022 S. 642). Der Erlass richtet sich zwar unmittelbar an die Finanzverwaltung des Landes, die für die Feststellung der ab 2025 anzuwendenden neuen Steuermessbeträge zuständig ist. Der Erlass ist aber als Erläuterung der neuen Regelungen auch für die Städte und Gemeinden durchaus hilfreich, um die Neuregelungen zu verstehen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
