Startseite Antragsfrist für Sturmschadensrichtlinie „Erik“ verlängert

Antragsfrist für Sturmschadensrichtlinie „Erik“ verlängert

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat der Geschäftsstelle mit Schreiben vom 29.6.2018 mitgeteilt, dass auf Grund der witterungsbedingten Erschwernisse im sehr feuchten Winter 2017/2018 und der dadurch eingetretenen Verzögerungen bei der Sturmholzaufarbeitung der Vorlagetermin für Anträge nach Ziff. 5.2 der Sturmschadensrichtlinie Erik bis zum 31.8.2018 verlängert worden ist. Gleichzeitig wurde auch die Gültigkeit der Richtlinie bis zum 1.11.2018 verlängert

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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