Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weist mit Schreiben vom 27.11.2018 auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 32c Abs. 2 Satz 3 HKJGB hin. Für die Förderleistungen ist normalerweise erforderlich, dass alle im Ortsgebiet ansässigen Tageseinrichtungen für Kinder Beitragsfreistellungen gewähren. Dafür hat die jeweilige Kommune zu sorgen. Auf Antrag sind jedoch Ausnahmen möglich, damit alle anderen Einrichtungen durch besonders teure Einrichtungen nicht blockiert werden. Wir verweisen im Übrigen auf das Schreiben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und bitten um entsprechende Kenntnisnahme. Diese Informationen sind zu finden auf unsere Homepage www.hsgb.de unter Fachinformationen Soziales und Gesundheit.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
