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Ansätze zur Entlastung der Kommunen im Koalitionsvertrag von CDU und SPD

Der von CDU und SPD zwischenzeitlich geschlossene Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode des Hessischen Landtags formuliert an einigen Stellen das Ziel einer Entlastung der Kommunen. Die Vereinbarung greift insoweit einige Forderungen des HSGB auf, die dieser teils mit den Schwesterverbänden, insbesondere aber auch mit einer eigenen Liste von Entlastungsvorschlägen formuliert hatte.

Nachstehend einige aus Sicht der Geschäftsstelle besonders wesentliche Punkte der Koalitionsvereinbarung, die u.a. abrufbar ist unter https://www.hessenschau.de/politik/hier-ist-der-koalitionsvertrag-von-cdu-und-spd-v1,koalitionsvertrag-cdu-spd-entwurf-100.html (Stand: 5.1.2024):

Kinderbetreuung (S. 28)
„Neben der Familie stellen Krippen, Kitas und die Tagespflege für uns die ersten Bildungs- und Betreuungseinrichtungen dar. Bereits in den ersten Lebensjahren wollen wir jedem Kind, dessen Eltern dies wünschen, einen angemessenen, wohnortnah erreichbaren und qualitativ guten Betreuungsplatz zur Verfügung stellen. Um dies zu gewährleisten, muss das Bildungs- und Betreuungsangebot in allen Bereichen ausgebaut werden. Um der steigenden Nachfrage zu begegnen, werden wir ein Investitionsprogramm für den Kitaausbau und die Tagespflege aufsetzen.
Wir wollen den Bau bzw. die Erweiterung von Kindertagesstätten erleichtern bzw. beschleunigen. Dazu prüfen wir die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, z. B. im Baurecht. Dabei wollen wir auch alternative Konzepte, wie Waldkindergärten oder sogenannte Außengruppen in den Fokus nehmen.
Wir wollen zusammen mit den Kommunen eine langfristige Finanzierungsstrategie für die Betreuungskosten erarbeiten und hierdurch auch eine nachhaltige Entlastung der Kommunen bei den Betriebskosten erreichen.
So wollen wir z. B. die finanzielle Situation der Kommunen im Rahmen der Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) unter besonderer Berücksichtigung der wachsenden Ausgaben im Bereich der Kitas verbessern.
Wir wollen die Unterstützung des Landes bei der Kinderbetreuung entbürokratisieren und die Vorgaben verschlanken. So wollen wir prüfen, ob es anstelle des derzeitigen Verteilungsschlüssels einfach pro Kind bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr einen Pauschalbetrag als Zuschuss des Landes für die Betreuung geben kann.“

Kommunales (S. 145)
„Hessens Kommunen sind mehr als Wohnorte. Sie sind Innovationstreiber, Kulturquellen, Integrationsschmieden und die Wurzeln unserer Demokratie. Sie genießen in unserer Verfassung einen besonderen Stellenwert, den wir im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips stärken und fördern wollen. Örtliche Belange sollen daher prinzipiell auch vor Ort entschieden werden. Hierfür werden wir die kommunale Selbstverwaltung stärken und die Zusammenarbeit von Kommunen, Land und den kommunalen Spitzenverbänden ausbauen. Im Bereich der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden streben wir eine Neuordnung der Bund-Länder-Gemeindebeziehungen strikt nach dem Subsidiaritätsprinzip und dem Konnexitätsprinzip an.
Ein übergeordnetes Ziel ist es zudem, vom Land gesetzte Standards, die die Kommunen umsetzen müssen, im Dialog mit der Kommunalen Familie einer Evaluierung zu unterziehen, um eine Vereinfachung der Verwaltungslast zu erreichen. Dabei kommt der durchgehenden Digitalisierung der hessischen Kommunen und der Digitalkompetenz der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter eine entscheidende Rolle zu. Mit einem Digitalpakt wollen wir die Herausforderungen gemeinsam mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden angehen und sie durch den Ausbau der Beratungskapazitäten der Landesstellen, aktiv bei der weiteren Digitalisierung unterstützen.
Wir erweitern den gesetzlichen Rahmen, in dem sich die Kommunen wirtschaftlich betätigen können. Das bedeutet konkret mehr Möglichkeiten in ausgewählten Sektoren, die unter Berücksichtigung funktionierender Marktstrukturen festgelegt werden.“

Entbürokratisierung und Verwaltungsverfahren für die Wirtschaft (S. 112)
„Wir werden Verwaltungsverfahren weiter digitalisieren, beschleunigen und entbürokratisieren und zugleich auf eine hohe Qualität setzen. Dies erfordert, dass wir auf allen staatlichen Ebenen verwaltungsinterne Zuständigkeiten, Hierarchien und Entscheidungsabläufe überarbeiten und dadurch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Hessens stärken. Hierzu werden wir bereits zu Beginn der Legislaturperiode eine Kommission aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung bilden, die die Aufgaben der Verwaltung einer kritischen Überprüfung unterzieht, wobei dem Abbau von Bürokratie und von überzogenen Standards eine ganz zentrale Rolle zukommt. Das Arbeitsprogramm der Kommission zum Bürokratieabbau (für die Wirtschaft) soll zudem Entlastungsmöglichkeiten und Vereinfachungen im Verwaltungsvollzug identifizieren.“

Kommunalfinanzen, Kommunaler Finanzausgleich und Förderverfahren (S. 168-170)
„Die Städte, Gemeinden und Landkreise nehmen in unserem politischen System eine herausragende Rolle ein. Für viele Menschen werden demokratische Prozesse im Alltag vor Ort unmittelbar erfahrbar. Die Kommunen kümmern sich um wichtige Aufgaben, wie beispielsweise den ÖPNV, die Krankenhäuser, Kinderbetreuung, Schulbauten, die Sicherung von Wasserversorgung oder den Brandschutz. Sie stellen zudem Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen wie Schwimmbäder, Dorfgemeinschaftshäuser oder Büchereien und Museen zur Verfügung. Bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen leisten Städte, Gemeinden und Landkreise Außergewöhnliches.
Das Fundament für erfolgreiche politische Prozesse ist die verfassungsrechtlich garantierte Kommunale Selbstverwaltung. Nur vor Ort können die Belange der Menschen verstanden und Politik entsprechend umgesetzt werden.
Um die Vielfalt der Aufgaben zu erledigen, ist eine ausreichende und gesicherte finanzielle Ausstattung nötig. Städte, Gemeinden und Landkreise müssen handlungsfähig bleiben und gestalterisch tätig werden können. Die Koalition bekennt sich zu ihrer Verantwortung und sieht das Land in einer Partnerschaft mit der kommunalen Familie. Nur im Miteinander können die Herausforderungen der Gegenwart gelöst und die Zukunft gestaltet werden.
Wir unterziehen die gesamte Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenstruktur des Landes einschließlich seiner Standardvorgaben an die Kommunen gemeinsam mit diesen einer ergebnis-offenen Prüfung. Die auf diese Weise identifizierten Entlastungspotenziale sollen die kommunalen Haushalte entlasten. Weiterhin werden wir die Notwendigkeit einzelner Berichts- und Genehmigungspflichten insbesondere gegenüber den Aufsichtsbehörden zur Entlastung der Kommunen auf den Prüfstand stellen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise auch in Krisenzeiten genehmigungsfähige Haushalte aufstellen können. Mit der Weiterentwicklung und dem Ausbau der Applikation Kommunal Data Hessen wollen wir die Digitalisierung und Standardisierung des Haushaltsgenehmigungsverfahren erreichen und eine zentrale Kommunikations- und Datenplattform schaffen.
Das Land erkennt an, dass die Kommunen in den Bereichen Klimaschutz und Gesundheitsversorgung vor besonderen Herausforderungen stehen. Die Kommunalaufsicht wird bei der Prüfung und Genehmigung kommunaler Haushalte Rücksicht auf Investitionen und laufende Kosten in den Klimaschutz und Lasten aufgrund kommunaler Angebote der Gesundheitsversorgung nehmen.
Wir werden die Kommunalisierungsvereinbarung zwischen Land und Kommunen evaluieren mit dem Ziel, unter anderem die Ämter für die ländlichen Raum zu stärken.“

Kommunaler Finanzausgleich
„Wir wollen den Kommunalen Finanzausgleich zum 1. Januar 2026 auf eine neue Grundlage stellen, ihn dabei vereinfachen und gleichzeitig Transparenz, Stabilität sowie Planungssicherheit stärken. Dazu führen wir die zurzeit stattfindende Evaluierung in bewährter Weise fort und beziehen dabei alle Beteiligten insbesondere die Kommunalen Spitzenverbände sowie fachliche als auch wissenschaftliche Expertise mit ein. Die Zuweisungen an die Kommunen werden wir dabei aufrechterhalten und eine Neubewertung der Leistungsfähigkeit der Kommunen und der Zentrumlast vornehmen. Die finanzielle Situation der Kommunen wollen wir im Rahmen dieser Evaluierung unter besonderer Berücksichtigung der wachsenden Aufgaben im Bereich der Kitas und des Ziels der Entlastung von Straßenausbaubeiträgen verbessern.
Vor Ort, in den Städten, Gemeinden und Landkreisen, wissen die verantwortlichen Personen am besten, wie die dortigen Probleme und Herausforderungen gelöst werden. Wir wollen der kommunalen Ebene mehr Vertrauen entgegenbringen und ein höheres Maß an Eigenverantwortung übertragen. Daher wollen wir mehr Mittel ohne Zweckbindung versehen und den Kommunen dadurch dringend benötigte Handlungsspielräume überlassen.
Wir werden prüfen, ggfs. auch über den Kommunalen Finanzausgleich, den Kommunen finanzielle Anreize zu bieten, sich der Verantwortung zur Ausweisung von Wohnbauflächen zu stellen. Um eine effiziente und nachhaltige Bodennutzung zu gewährleisten, sind dabei die Wohnungsdichtevorgaben der Landesentwicklungs- und Regionalplanung zu beachten.
Strukturschwache und stark zersiedelte Kommunen – oft im ländlichen Raum – stehen vor ganz besonderen Herausforderungen. Diese wollen wir im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs durch einen Siedlungsstrukturindex spürbarer unterstützen.
Im Rahmen der Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs wollen wir zudem die Berücksichtigung der Kommunen, die Schwimmbäder unterhalten prüfen.
Wir werden die Interessen des Ballungsraums, der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte angemessen berücksichtigen.“

Fördermittelverfahren neu gedacht
„Viele und insbesondere kleine Kommunen haben nicht die personellen Ressourcen, um jedes Förderprogramm zu nutzen. Oftmals stehen hierbei Aufwand und Ertrag in keinem akzeptablen Verhältnis zueinander. Wir wollen deshalb die Fördermodalitäten des Landes konsequent überarbeiten.
Wir werden alle Fördermittel des Landes einer Evaluierung durch eine Kommission, die unter Führung des Hessischen Finanzministeriums in Zusammenarbeit mit den handelnden Akteurinnen bzw. Akteuren, im Hinblick auf Vereinfachungsmöglichkeiten und ihre Wirksamkeit sowie ihre Notwendigkeit unterziehen. Programme, die mit übermäßig viel Bürokratie und Aufwand verbunden oder von geringem Nutzen sind, werden beendet; hieraus ergeben sich finanzielle Spielräume, die genutzt werden können.
Ziel ist es, ein Maximum an Eigenverantwortung zu erreichen. Wenn ein Förderprogramm nicht unbedingt notwendig ist, soll es auch keines geben. Vor der Schaffung eines neuen Antragsförderprogramms werden wir jeweils prüfen, ob nicht eine Pauschalzahlung sinnvoller ist. Damit werden wir die Eigenverantwortung der kommunalen Ebene deutlich erhöhen. Den Koalitionären ist bewusst, dass sich dieses Vorhaben nicht kurzfristig umsetzen lässt, sondern Schritt für Schritt geschehen muss. Wir werden daher konkrete Themengebiete identifizieren und mit diesen modellhaft den neuen Weg beschreiten.
In möglichst allen Förderprogrammen des Landes soll im ländlichen Raum auch die Förderung unterhalb der bisherigen Bagatellgrenzen ermöglicht werden, da gerade hier mit wenigen Mitteln viel erreicht werden kann. Das Förderverfahren muss entsprechend vereinfacht werden. Eigenleistungen der Dorfgemeinschaft wollen wir noch stärker anerkennen.
Wir sind uns einig, dass die Kommunen im Förderwesen von unnötiger und kostenintensiver Bürokratie entlastet werden müssen. Daher wollen wir die Anforderungen an Verwendungsnachweise und die damit verbundenen Vorgaben zur Prüfung dieser Nachweise zumindest für monetäre Förderungen aus Landesmitteln deutlich vereinfachen und – überall wo es möglich ist – standardisieren.
Mehrstufige Verfahren, innerhalb der Landesebene mit verschiedenen Akteuren, sollen der Vergangenheit angehören. Für Projekte und Fördermaßnahmen soll es künftig nur noch einen konkreten Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin geben.
Neue Fördermaßnahmen werden zudem nur dann aufgelegt, wenn diese standardisiert und vollständig elektronisch bearbeitet werden können. Bei bestehenden Fördermaßnahmen werden die Bearbeitungsprozesse schrittweise auf einen einheitlichen IT-Standard umgestellt. Zur Beschleunigung der Prozesse im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung werden die bestehenden Entscheidungsstrukturen und -gremien kritisch evaluiert.
Weiterhin werden wir prüfen, ob die Nutzung von so genannten Null-Bescheiden ein Weg sein kann, um Förderverfahren zu entbürokratisieren.
Über Förderprogramme der Regionalentwicklung und Städtebauförderung erhalten viele Kommunen bedeutende finanzielle Mittel für ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Wir werden dieses breite Angebot beibehalten und dabei noch stärker auf vor Ort von der Bürgergesellschaft erarbeitete Entwicklungskonzepte setzen.“

Hinweis der Geschäftsstelle
Der HSGB hat im Vorfeld der Aufnahme der Koalitionsverhandlungen eine Reihe von Vorschlägen formuliert, die sich zumindest in beachtlichem Umfang dem Grunde nach wiederfinden in der geschlossenen Koalitionsvereinbarung (s. HSGB Kompakt Meldung Nr. 163/2023 vom 24.10.2023 und die Beiträge in HSGZ Nr. 11/2023 S. 298 ff.). Geschäftsstelle und Gremien werden die angekündigten Diskussionsprozesse auf dieser Grundlage eng begleiten. Denn naturgemäß ist der Weg von der Absichtserklärung in einem Koalitionsvertrag zu einer praktisch wirksamen Entlastung in vielen Bereichen weit.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

GF HS/Hg/Dr.R.

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