Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat den kommunalen Spitzenverbänden nunmehr den Entwurf von Änderungsverordnungen zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung und Gemeindekassenverordnung übersandt. Hintergrund ist der Umstand, dass GemHVO und GemKVO mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft treten. Bereits in einem frühen ersten Beteiligungsschritt hatte sich der Hessische Städte- und Gemeindebund gegen grundlegende Änderungen beider Verordnungen und eine zeitweise erwogene Zusammenfassung beider Verordnung in eine Verordnung ausgesprochen (wir berichteten im Eildienst Nr. 2 – ED 20 – vom 12.02.2015). Des Weiteren hatten die drei kommunalen Spitzenverbände eine gemeinsame Stellungnahme zur Evaluation der GemHVO und der GemKVO gefertigt. Sie ist im Eildienst Nr. 6 – ED 78 – vom 16.06.2015 wiedergegeben.
Der Entwurf kann im Mitgliederbereich unserer Homepage www.hsgb.de in der Rubrik „Stellungnahmen und Beschlüsse“ abgerufen werden. Sollten aus Ihrer Sicht Anmerkungen zu dem Inhalt des Entwurfs zu machen sein, bitten wir um Ihre geschätzte Rückäußerung bis zum 07. Dezember 2015.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
