Startseite Anfrage der Stadt Usingen: Erlass von Bürgschaftsrichtlinien für Vereine

Anfrage der Stadt Usingen: Erlass von Bürgschaftsrichtlinien für Vereine

Die Stadt Usingen erwägt, im Rahmen der städtischen Vereinsförderung das Instrument der Gewährung von Bürgschaften auf Grundlage einer Richtlinie zu regeln. Derartige Regelungen ergehen auf freiwilliger Grundlage. Sie sind insbesondere nicht zu verwechseln mit kommunalen Bürgschaftsregelungen im Rahmen des EU-Beihilferechts (wir berichteten dazu im Eildienst Nr. 9 – ED 109 – vom 08.11.2007).

Die Tätigkeit örtlicher Vereine wird in der Regel jedoch nicht EU-beihilferechtlich relevant sein. Von daher geht es in der Sache ausschließlich um die örtliche Vereinsförderung.

Soweit in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde Richtlinien bestehen, in denen die örtliche Vereinsförderung durch Gewährung von Bürgschaften geregelt ist, wird an Übersendung an die Stadt Usingen unter der Adresse guth@usingen.de gebeten.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

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