Die Anerkennung der Leistungen der Einsatzkräfte in den Freiwilligen Feuerwehren wird in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Vor diesem Hintergrund ist der Landesfeuerwehrverband an uns herangetreten und hat uns gebeten, eine Umfrage bei unseren Mitgliedskommunen hinsichtlich der Anerkennung der Leistungen der Einsatzkräfte durchzuführen.
Insofern stellen sich insbesondere folgende Fragen:
- In welcher Art und Weise wird eine Anerkennung für die Einsatzkräfte geleistet (Vergünstigungen für Schwimmbäder, Fitnesscenter etc.; Prämienzahlungen)
- Wird eine Anerkennung anlassbezogen geleistet?
- Wenn ja, in welchem zeitlichen Abstand erfolgen derartige Anerkennungen?
Sollten Anerkennungen in den Kommunen erfolgen, möchten wir diese Kommunen bitten, sich direkt mit dem Landesfeuerwehrverband in Verbindung zu setzen und diese Fragen dort direkt zu beantworten. Ansprechpartner ist diesbezüglich Frau Birgit Sattler, Tel. 0561/78 89 45 147; E-Mail: info@feuerwehr-hessen.de
