Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass wir dringend empfehlen, zeitnah die vorhandenen Ortssatzungen dem von uns empfohlenen Satzungsmuster anzupassen.
Die von uns empfohlenen Satzungsmuster werden regelmäßig aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung angepasst.
Bei Änderungen und Anpassungen der jeweiligen Ortssatzung empfehlen wir, die Satzungen von Zeit zu Zeit komplett neu zu fassen, damit das Satzungsrecht nicht aufgrund der Anzahl der Änderungssatzungen zu unübersichtlich wird. Dies dient der Nachvollziehbarkeit und vermeidet Folgefehler.
An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass im Rahmen der 192. Vergleichenden Prüfung die überörtliche Prüfung am Hessischen Rechnungshof in ihrem Kommunalbericht 2016, Seite 318, zum Thema Straßenunterhaltung explizit auf die regelmäßige Überprüfung der Satzung hingewiesen hat.
„Um das Risiko rechtswidriger Beitragsbescheide zu vermeiden, empfiehlt die Überörtliche Prüfung regelmäßig zu prüfen, inwieweit bestehende Satzungen geltendem Recht und der aktuellen Rechtsprechung genügen und diese, falls notwendig, anzupassen. Hierzu können sich die Kommunen etwa an den Empfehlungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) orientieren.“
Den obenstehenden Ausführungen der überörtlichen Prüfung ist klar die Notwendigkeit der regelmäßigen Anpassung des Satzungsrechts zu entnehmen sowie die ausdrückliche Empfehlung hierzu, die von uns entworfenen Satzungsmuster in die Beratungen mit einzubeziehen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
