Startseite Alle Jahre wieder – Fristverlängerung zur Umsetzung des § 2b UStG

Alle Jahre wieder – Fristverlängerung zur Umsetzung des § 2b UStG

Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) hat nunmehr den Bundesrat passiert.
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden.

Damit erfolgt auch die erneute Fristverlängerung zur Umsetzung des § 2b UStG bis Ende 2026.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2 Rau/Hö/Ju

 

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