Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) hat nunmehr den Bundesrat passiert.
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden.
Damit erfolgt auch die erneute Fristverlängerung zur Umsetzung des § 2b UStG bis Ende 2026.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
1.2 Rau/Hö/Ju
