Schon die Mai-Steuerschätzung enthielt deutliche Hinweise, dass die Steuereinnahmen auch der kommunalen Ebene deutlich einbrechen werden (wir berichteten im Eildienst Nr. 6 – ED 116 vom 17. 6. 2020).
Aktuell fehlen noch bedeutende Eckdaten für die weitere Finanzplanung:
- Das Aufkommen der Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer im 2. Quartal 2020 lag bei Redaktionsschluss dieses Eildienstes noch nicht vor. Wir werden die Ergebnisse mit einer Einschätzung per Sofort-Info elektronisch weiterleiten und auch im nächsten Eildienst veröffentlichen.
- Die Schlüsselzahlen für die Gemeindeanteile bei Einkommen- und werden turnusmäßig 2021-2023 neu gefasst. Hierzu dürften Trendberechnungen frühestens ab August vorliegen. Allerdings ist es möglich, dass sich eine abschließende Festlegung der neuen Schlüsselzahlen länger hinzieht. Auch hier werden wir unverzüglich über Neuigkeiten berichten.
- Die aus Vorjahren gewohnte Trendberechnung für den Grundbetrag (vgl. z.B. Eildienst Nr.12 – ED 145 vom 15.10.2019) im nächsten Jahr ist derzeit aktuell noch nicht belastbar möglich, da zentrale Rechengrößen anders als sonst noch nicht einmal näherungsweise vorliegen (Volumen der Schlüsselzuweisungen an die kreisangehörigen Gemeinden 2021, Umfang der Abwärtsentwicklung des Gewerbesteueraufkommens im 2. Quartal 2020, Behandlung der Zahlungen von Bund und Land bzgl. ausfallender Gewerbesteuern 2020, s. dazu die gesonderte Mitteilung in diesem Eildienst). Das gilt erst recht für die Entwicklung des Grundbetrags im Finanzplanungszeitraum (dazu zuletzt Eildienst Nr. 11 – ED 122 vom 18. 9. 2019).
Auch hier gilt: Sobald erste Aussagen möglich sind, informieren wir schnellstmöglich.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.
