Bereits seit Herbst des Jahres 2017 ist die Geschäftsstelle in die Vorgänge um die Frage der kartellrechtskonformen Ausgestaltung der zukünftigen Holzvermarktung durch die Kommunal- und Privatwaldbesitzer eingebunden. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hatte seine Vorstellungen von einem künftigen Organisationskonzept u.a. den Kommunalen Spitzenverbänden zur Kenntnis gegeben. Die Geschäftsstelle hatte die Mitgliedskommunen mit Eildiensten Nr. 11 ED 211 vom 19.10.2017, Nr. 12 ED 234 vom 23.11.2017 und Nr. 01 ED 07 vom 18. Januar 2018 hierüber informiert.
Das Konzept des HMUKLV zur wettbewerbsrechtlich konformen Holzvermarktung wurde in der Sitzung des Landesforstausschusses am 19. Dezember 2017 vorgestellt und beraten. Es bestand im Landesforstausschuss Konsens darüber, dass dieses Konzept dem Bundeskartellamt (BKartA) übermittelt werden sollte. Dieses Konzept wurde dem BKartA am 15. Februar 2018 übersandt, nachdem das Kabinett am 5. Februar 2018 das Konzept zur Kenntnis genommen hatte.
Am 2. März 2018 fand ein Gespräch der Vertreter des HMUKLV einschließlich Rechtsbeistand mit den Vertretern des BKartA statt. Das BKartA bewertet das Konzept als einen Schritt in die richtige Richtung.
Am 7. März 2018 fand die Sitzung des Landesforstausschusses statt. Es wurde die Planung der weiteren Verfahrensschritte erörtert und vereinbart, dass die Arbeitsgruppe des Landesforstausschusses zur Beratung, Begleitung und Lenkung des zukünftigen Prozesses weiterbestehen und die Arbeitsgruppe um wichtige Akteure (z. B. HMdF und HPR) erweitert werden soll.
Am 20. März 2018 fand die sechste Sitzung der Arbeitsgruppe des Landesforstausschusses zur Zukunft der Holzvermarktung in Hessen statt. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben den vorgestellten Plan zur Gründung und Entwicklung von Holzvermarktungsorganisationen diskutiert. Dieser beinhaltet folgende weitere Schritte:
- Es werden sechs Informationsveranstaltungen zur Einrichtung von sechs Holzvermarktungsorganisationen (orientiert an naturräumlichen Grenzen und vermarktungsfähigen Holzmengen) im April 2018 in den jeweiligen Regionen durchgeführt.
- Es sollen regionale Begleitgremien in den jeweiligen Regionen als Träger der Initiativen zur Gründung von Holzvermarktungsorganisationen mit Unterstützung des Landes installiert werden.
- Danach sollen sich die Gründungen der neuen Holzvermarktungsorganisationen anschließen und sie ihre Arbeit aufnehmen.
Zudem wurden in der Arbeitsgruppe sechs Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die folgende Themen bearbeiten, um die Grundlagen für die Gründung von Holzvermarktungs-organisationen zu schaffen:
Unter-AG 1: Unterstützung der Gründung und Ausgestaltung von HVO
Unter-AG 2: Finanzielle Förderung von HVO
Unter-AG 3: Rechtliche Änderungen und Geheimwettbewerb
Unter-AG 4: Vorbereitung der Beendigung des gebündelten Holzverkaufs und der künftigen Zusammenarbeit zwischen LBHF und WB
Unter-AG 5: Gewinnung von Personal für die HVO
Unter-AG 6: Wiederaufnahme und Vertiefung des zurückgestellten Vorschlags von Herrn Feldmann
Die Ergebnisse dieser Unterarbeitsgruppen werden in das weitere Vorgehen der Arbeitsgruppe des Landesforstausschusses zur zukünftigen Holzvermarktung einfließen.
Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem BKartA ist auf den 10. April 2018 terminiert.
Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe des Landesforstausschusses wird am 04. Mai 2018 stattfinden.
Die Geschäftsstelle ist in allen Arbeitsgruppen vertreten und wird sich weiterhin darum bemühen, dass Ergebnisse erzielt werden, die den berechtigten Interessen der Mitgliedskommunen Rechnung tragen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
