Die hohe Zahl der in Deutschland Schutz suchenden Menschen verharrt auf stetig hohem Niveau. Bis Anfang Dezember 2015 sind in Hessen 65.000 Asylbewerber und Flüchtlinge registriert worden. Der Flüchtlingszustrom nach Deutschland und Hessen hält an, hat jedoch etwas an Fahrt verloren. Kamen in den Hochzeiten im Sommer und Herbst 2015 noch ca. 900 Personen pro Tag nach Hessen, hat sich der Zustrom seit kurzem auf etwa 300 Personen pro Tag reduziert. Ob und wie lange dies anhalten wird, kann von den zuständigen Stellen derzeit nicht abgesehen werden. Bis auf den 24.12.-26.12., den 31.12., den 01.01. sowie die Sonntage werden auch zwischen den Jahren Flüchtlinge an die kommunalen Gebietskörperschaften zugewiesen werden. Um für den genannten Zeitraum ausreichende Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung zu schaffen, hat das Land angekündigt, die Zuweisungsraten an die Kommunen schrittweise auf bis zu 3.000 Personen wöchentlich zu erhöhen.
Auf Grund beharrlicher Arbeit der Kommunalen Spitzenverbände hat sich das Land zu einer Änderung der Systematik der Erstattungen nach dem Landesaufnahmegesetz bezüglich der Kosten der Aufnahme und Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge bewegen lassen. Nach mehreren Verhandlungsrunden haben sich das Land Hessen und die Kommunalen Spitzenverbände am 01.12.2015 auf einen Kompromiss für eine Erhöhung der Erstattungspauschalen ab dem Jahr 2016 geeinigt.
Derzeit werden für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern nach dem Landesaufnahmegesetz folgende Pauschalen je Leistungsempfänger und Monat gezahlt:
- für den Bereich RP Kassel und RP Gießen 601,46 €
- für den Bereich RP Darmstadt und Std. Kassel 652,20 €
- für die übrigen 4 kreisfreien Städte 725,40 €
Nach dem Kompromiss bleibt es bei dieser grundsätzlichen Einteilung der Kommunalen Gebietskörperschaften. Die Pauschalen werden jedoch durchschnittlich um ca. 45% erhöht. Hieraus resultieren folgende neue Pauschalen, die ab dem 01.01.2016 greifen:
- für den Bereich RP Kassel und RP Gießen 865,- €
- für den Bereich RP Darmstadt und Std. Kassel 940,- €
- für die übrigen 4 kreisfreien Städte 1050,- €
In der Erhöhung ist ein Anteil von rund 20 Mio. € für soziale Betreuung mitenthalten.
Von diesen Pauschalen werden nunmehr auch die bisher nicht im Erstattungssystem erfassten Folgeantragsteller miterfasst.
Für die Flüchtlinge, die auf Grund ihres Status Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist eine Sonderregelung getroffen worden. Für diese SGB-II-Bezieher hatten die Kommunen bisher einerseits vom Bund Erstattungen aus dem Bereich SGB II erhalten und gleichzeitig die Erstattungspauschalen nach dem Landesaufnahmegesetz. Auf Grund dessen bestand in diesem Bereich eine Überdeckung bei den Kommunen. Dieser wird durch Einführung abgesenkter Pauschalen im Landesaufnahmegesetz nunmehr Rechnung getragen. Die neuen Pauschalen für SGB-II-Bezieher gliedern sich dabei wie folgt:
- für den Bereich RP Kassel und RP Gießen 292,- €
- für den Bereich RP Darmstadt und Std. Kassel 343,- €
- für die übrigen 4 kreisfreien Städte 416,- €
Die Bezugsdauer der Erstattungspauschalen bleibt hingegen weiterhin auf einen Zeitraum von 2 Jahren begrenzt. Insoweit konnten sich die Kommunalen Spitzenverbände nicht durchsetzen.
Für die Ansprüche aus der Vergangenheit, d.h. die durch die Pauschalen in den Jahren 2009-2015 nicht gedeckten Beträge, zahlt das Land den Kommunen neben den bisher bereits in 2015 weitergeleiteten Bundesmitteln in Höhe von 36,9 Mio. € weitere 100 Mio. € zu Beginn des Jahres 2016. Mit dieser Zahlung sind alle Ansprüche der Vergangenheit abgegolten. Die Verteilung der 100 Mio. € soll nach dem gleichen Verteilungsschlüssel wie bei den 36,9 Mio. € erfolgen.
Daneben haben sich das Land und die Kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, dass dieser Kompromiss zunächst ab dem 01.01.2016 für alle vorhandenen und neu hinzukommenden Flüchtlinge gelten soll. Im Jahr 2016 werden die Parteien weiterhin im Dialog über Anpassungs- und Umstrukturierungserfordernisse hinsichtlich des Landesaufnahmegesetzes bleiben.
Dieser Kompromiss war Gegenstand der Beschlussfassung des Präsidiums des HSGB in der Sitzung am 03.12.2015 in Fernwald. In dieser Sitzung hat das Präsidium auch den auf der Homepage des Verbandes unter Fachinformationen/Asyl abrufbaren Forderungskatalog des HSGB behandelt und beschlossen. Der Forderungskatalog wurde der Landesregierung auf dem 2. Asylkonvent überreicht.
Des Weiteren hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass die Kienbaum Management Consultants GmbH in Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Landkreistag eine Online-Umfrage zu den organisatorischen Herausforderungen durch den Flüchtlingsstrom in Deutschland durchführt. Ziel der Studie ist es, die zentralen organisatorischen Herausforderungen sowie die Abläufe und Prozesse vor Ort in den Kommunen aufzunehmen. Befragt werden alle Landkreise, Städte und Gemeinden in Deutschland.
Städte, Gemeinden und Kreise sind durch den ungebrochen starken Zustrom an Flüchtlingen seit Monaten besonders gefordert. Es gilt, die zu uns kommenden Menschen zu versorgen, unterzubringen und zu betreuen. Zusätzlich muss auch bereits jetzt vor Ort und gesamtgesellschaftlich damit begonnen werden, die Weichen für eine erfolgreiche Integration der Flüchtlinge zu stellen. Um besser abschätzen zu können, welche Handlungsbedarfe deutschlandweit in den Verwaltungen zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms nach Deutschland be- und entstehen sowie Unterstützungsbedarfe zu identifizieren, hat Kienbaum gemeinsam mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Landkreistag eine Online-Umfrage entwickelt. Die Ergebnisse der Befragung werden nach Abschluss der Befragung und Auswertung gemeinsam mit den beiden kommunalen Spitzenverbänden kommuniziert. Alle Antworten werden vertraulich behandelt und lassen keine Rückschlüsse auf die teilnehmenden Kommunen zu.
Eine Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 21. Dezember 2015 unter folgendem Link möglich:
https://survey.kienbaum.com/studio/261120151630/BefragungKommunen/
Wir bitten um Kenntnisnahme.
