Startseite Aktuelle Erörterungen mit der Landesregierung zur Flüchtlingsunterbringung – Probleme bei Liegenschaften des Bundes?

Aktuelle Erörterungen mit der Landesregierung zur Flüchtlingsunterbringung – Probleme bei Liegenschaften des Bundes?

Seit Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine erörtern die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände regelmäßig aktuelle Themenstellungen. Über Ergebnisse hatten wir regelmäßig berichtet.

Verteilung innerhalb Deutschlands und innerhalb Hessens

Die Verteilung der ankommenden Geflüchteten zwischen den Bundesländern erfolgt nach dem sog. Königsteiner Schlüssel, der sich aus den Einwohnerzahlen und der Wirtschaftskraft der Länder errechnet. Aktuell liegt Hessen bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine laut Landesregierung unter dem Soll.

Innerhalb Hessens gelten die Regelungen der Verordnung über die Verteilung von Flüchtlingen, anderen ausländischen Personen, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und über die Gebühren für die Unterbringung (Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung). Sie sieht eine Verteilung anhand von Stufen und Größenklassen vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte vor. Diese Stufen gelten seit vielen Jahren, verlaufen aber nicht proportional zum Bevölkerungsanteil. Insbesondere für Frankfurt am Main ergibt sich daraus eine Aufnahmequote, die weit unter dem Bevölkerungsanteil der Stadt liegt. Das wird insbesondere im kreisangehörigen Bereich naturgemäß kritisiert.

Bundes- und Landesliegenschaften

Die Landesregierung ist im Austausch mit dem Bund über die Bereitstellung von Bundesliegenschaften in Hessen. Hier hat der HSGB die Landesregierung gebeten, gegenüber dem Bund nicht allein den Bund als Eigentümer, sondern auch die Bundesbeteiligungen – v.a. die in der Fläche sehr präsente Bahn – in den Blick zu nehmen. Das Land sagte zu, das aufzugreifen.

Bitte des Landes

Konkret bat die Landesregierung, über die Spitzenverbände Hinweise zu geben, wo es aktuell bei der Überlassung von Bundesliegenschaften (nur Eigentum des Bundes, aktuell nicht Beteiligungen wie die Bahn) „hakt“ und dies entsprechend über die Kommunalen Spitzenverbände weiterzugeben. Das werde dann mit dem Bund ausgetauscht.

Soweit also hier Mitteilungsbedarf zu Problemen bei Bundesliegenschaften besteht, bitten wir um Mitteilung an hsgb@hsgb.de

 

Hinweis des HSGB zu Landesliegenschaften

Ergänzender Hinweis: Für Landesliegenschaften gibt es seit einigen Wochen eine Koordinierungsstelle (vgl. Eildienst Nr. 16 – ED 211 vom 6.12.2022). 

 

Anliegen und Themen

Weiterhin können Anliegen und Themen für den Austausch gerne an die Geschäftsstelle herangetragen werden. 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

GF Dr.R.

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