Die Geschäftsführungen der drei kommunalen Spitzenverbände, Hessische Städte- und Gemeindebund, Hessischer Städtetag und Hessischer Landkreistag hatten sich mit gemeinsamem Schreiben an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) sowie das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) gewandt und die sich abzeichnende Verschlechterung der Liquiditätslage der hessischen Kommunen und mögliche Reaktionen des Landes hierauf thematisiert.
Das HMdIS hat hierauf bereits durch Erlass vom 30.03.2020 mit Hinweisen zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie reagiert (den Erlass hatten wir bereits durch Rundmail an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister weitergeleitet, der Erlass kann aber auch weiterhin im Mitgliederbereich unserer Website hsgb.de in der Rubrik Mitgliederbereich/Corona-Virus-COVID-19 heruntergeladen werden).
Das HMdF hat zur Anregung der kommunalen Spitzenverbände, die Auszahlung der Einkommensteueranteile für das 1. Quartal 2020 vorzuziehen, Folgendes mitgeteilt:
„haben Sie vielen Dank für Ihr gemeinsames Schreiben vom 26. März 2020, in dem Sie verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Liquiditätssituation der hessischen Kommunen während der Corona-Pandemie vorschlagen.
In Ihrem ersten Punkt regen Sie eine vorzeitige Auszahlung der Einkommensteueranteile für das erste Quartal 2020 an. Diesen konkreten Vorschlag werden wir aufgrund der bestehenden rechtlichen Regelungen nicht aufgreifen.
Allerdings werden wir, Ihren grundsätzlichen Gedanken aufgreifend, stattdessen bei den Schlüsselzuweisungen eine vorzeitige Auszahlung mehrerer Monatsraten in die Wege leiten. Konkret bedeutet dies, dass mit der Zahlung für Mai 2020 auch die Monatsbeträge für Juni und Juli als Vorauszahlung zur Stärkung der Liquidität der hessischen Kommunen ausgezahlt werden. Im Mai erhalten die Kommunen somit statt einem Zwölftel drei Zwölftel des Jahresbetrags.
Es würde mich freuen, wenn wir mit dieser Maßnahme in Ihrem Sinne handeln und wir damit gemeinsam die Liquiditätssituation der hessischen Kommunen stabilisieren.“
Grundsätzlich wären die Schlüsselzuweisungen nach § 23 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes (FAGDV, vom 11.01.2016, GVBl. I S. 18) monatlich je zu 1/12 fällig. Hiervon wird nunmehr im Interesse der Kommunen abgewichen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
