Das Hessische Ministerium der Finanzen hat den aktualisierten Aufgabenkatalog 2020 an die kommunalen Spitzenverbände zur Stellungnahme übersandt. Der Aufgabenkatalog kann im Mitgliederbereich unserer Internetpräsenz hsgb.de in der Rubrik Fachinformationen/Finanzen/Gemeindewirtschaftsrecht/Steuer- und Finanzdaten abgerufen werden. Sollten hier aus Ihrer Sicht Anmerkungen zu machen sein, bitten wir, diese bis zum
5. Oktober 2020
an unsere Geschäftsstelle mitzuteilen.
Der Pflichtaufgabenkatalog ist allerdings auch sonst ein gutes Instrument, sich einen Überblick über den umfangreichen Aufgabenbestand der Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen zu verschaffen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.
