Startseite Aktualisierung der Handlungsempfehlung zur Einsatzplanung bei einer Gasmangellage

Aktualisierung der Handlungsempfehlung zur Einsatzplanung bei einer Gasmangellage

Bereits mit unserer Sofortinfo vom 03.08.2022 haben wir auf die Konsequenzen einer möglichen Gasmangellage hingewiesen. Die damals gefasste Handlungsempfehlung zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes bei einer Gasmangellage ist nunmehr an einzelnen Stellen aktualisiert worden. Die aktuelle Fassung (Stand 23.02.2023) enthält zum einen Ausführungen zu rollierenden Stromabschaltungen, die in Abstimmung mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium ergänzt wurden (S. 7 und 12). Zum anderen wurde der Textbaustein zu den Kindertagesstätten, Schulen und stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Abstimmung mit dem Hessischen Sozialministerium angepasst (S. 33).

Die neue Fassung findet sich im Internet in der Infothek des Katastrophenschutz Hessen sowie auf der Seite der Feuerwehr Hessen:

https://feuerwehr.hessen.de/kats/gasmangellage

Die Fassung ist ebenfalls auf der Homepage des HSGB unter der Rubrik „Fachinformationen/Ordnungsrecht“ eingestellt und abrufbar.

Eine umfassende Aktualisierung der Handlungsempfehlung an den aktuellen Stand der Entwicklung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Hierüber werden wir zeitnah informieren.

Wir bitten um Beachtung.

2.1 Hg/Sie

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