Das Hessische Ministerium der Finanzen hat im Staatsanzeiger Nr. 51 vom 18.12.2017 S. 1469 f. den Erlass über die Verwaltung der dem Land Hessen zufallenden Erbschaften aktualisiert veröffentlicht. Der Erlass kann unter
frei zugänglich im Internet eingesehen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
