Startseite Aktualisierte Trendberechnung für den Grundbetrag für Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen 2022

Aktualisierte Trendberechnung für den Grundbetrag für Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen 2022

Die aktuell vorliegenden Ist-Daten der Steuereinnahmen, die für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen maßgeblich sind ermöglichen nunmehr eine erste Trendberechnung des für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen maßgeblichen Grundbetrags. Eine erste Trendberechnung zum Grundbetrag hatten wir bereits im Eildienst Nr. 8 – ED 131 vom 9.6.2021 veröffentlicht.

Verbesserte Datengrundlagen

In der aktualisierten Trendberechnung sind die Ist-Einnahmen aus den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer, die Zuweisungen aus dem Familienleistungsausgleich, das Aufkommen aus der Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuer- und Heimatumlage nach den Ist-Werten bis einschl. zum 2. Quartal 2021 berücksichtigt worden, wie sie das Hessische Statistische Landesamt veröffentlicht bzw. im Fall der Gemeindeanteile und des Familienleistungsausgleichs das Hessische Ministerium der Finanzen mitgeteilt hat; für die Grundsteuern A und B liegen die Ist-Ergebnisse noch nicht als amtliche Statistik für das 2. Quartal 2021 vor. Berücksichtigt sind auch die dem 2. Halbjahr 2020 zuzurechnenden Teile der Pauschalzahlungen für Gewerbesteuerausfälle des Jahres 2020 nach § 70a Abs. 2 HFAG. Für die Höhe der Teilschlüsselmasse der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurde die vom HMdF mitgeteilte voraussichtliche Höhe der Dotierung im Umfang von 1.837.734.400 Euro zu Grunde gelegt. Berücksichtigt sind die amtlichen Einwohnerzahlen zum 31.12.2020. Die Hebesätze sind die zum Ende des 1. Quartals 2021 veröffentlichten Hebesätze.

Für die erforderliche Schätzung des Ist-Aufkommens des 2. Quartals 2021 werden die Daten der Grundsteuern A und B werden unverändert zu Grunde.

Ergebnisse der Trendberechnung

Nach aktueller Trendberechnung ergibt sich mit den vorstehenden Parametern ein

Grundbetrag nach § 18 des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes, HFAG: ca. 1.500,- (rechnerisch 1.505,99) Euro

Schwellwert für die Berechnung der Schlüsselzuweisung A, § 17 Abs. 2 HFAG: ca. 708,42 Euro.

Beide Werte lägen damit etwas höher als im Ausgleichsjahr 2021.

Hinweise der Geschäftsstelle

Kleinere Verschiebungen sind insbesondere noch durch Hebesatzänderungen sowie die Ist-Ergebnisse im 2. Quartal 2021 bei den Grundsteuern A und B möglich.

Damit läge der Grundbetrag 2022 sogar etwas höher als 2021. Möglich werden könnte das maßgeblich durch drei Faktoren:

  1. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen konnte auf Grundlage der Übereinkunft zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Hessischen Landesregierung zur Verwendung der Kommunalmittel nach dem Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz (GZSG) aus dem November 2020 verlässlich einschließlich eines Aufwuchses ab 2021 festgeschrieben werden.
  2. Bund und Land haben mit den Pauschalzahlungen für Gewerbesteuerausfälle 2020 Ausfälle bei den eigenen Steuereinnahmen in hohem Maße ausgeglichen. Da der Grundbetrag nicht nur durch die Höhe der Schlüsselmasse, sondern auch durch die eigenen Steuereinnahmen der Gemeinden positiv beeinflusst wird, profitieren von dieser Finanzspritze bei den Schüsselzuweisungen jetzt alle Städte und Gemeinden.
  3. Mit der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer haben sich die zwei zentralen steuerlichen Einnahmequellen der Gemeinden bis einschließlich zum 1. Quartal 2021 deutlich besser entwickelt als noch vor wenigen Monaten zu erwarten war.

Regionale Unterschiede

Die Ergebnisse der Trendberechnung für die Kreisumlagegegrundlagen der 21 Landkreise zeigt aber auch, dass die Entwicklung regional keineswegs einheitlich ist:

 

 Umlagegrundlagen 

 2022 (Trendberechnung.)

 KFA-Fests. 2021

 Veränderung

 Veränderung %

         

 Landkreis Bergstraße

              447.010.000  

       428.174.482  

             18.835.518  

4,4%

 Landkreis Darmstadt-Dieburg

              477.280.000  

       464.917.763  

             12.362.237  

2,7%

 Landkreis Groß-Gerau

              397.290.000  

       403.737.022  

–              6.447.022  

-1,6%

 Hochtaunuskreis

              403.630.000  

       413.021.000  

–              9.391.000  

-2,3%

 Main-Kinzig-Kreis

              647.650.000  

       631.764.391  

             15.885.609  

2,5%

 Main-Taunus-Kreis

              613.660.000  

       592.160.120  

             21.499.880  

3,6%

 Odenwaldkreis

              143.600.000  

       140.095.703  

               3.504.297  

2,5%

 Landkreis Offenbach

              711.910.000  

       622.869.948  

             89.040.052  

14,3%

 Rheingau-Taunus-Kreis

              304.230.000  

       292.331.678  

             11.898.322  

4,1%

 Wetteraukreis

              493.510.000  

       481.315.152  

             12.194.848  

2,5%

 Landkreis Gießen

              374.830.000  

       366.007.815  

               8.822.185  

2,4%

 Lahn-Dill-Kreis

              374.250.000  

       364.794.027  

               9.455.973  

2,6%

 Landkreis Limburg-Weilburg

              264.050.000  

       254.807.844  

               9.242.156  

3,6%

 Landkreis Marburg-Biedenkopf

              366.480.000  

       354.343.840  

             12.136.160  

3,4%

 Vogelsbergkreis

              157.420.000  

       155.226.590  

               2.193.410  

1,4%

 Landkreis Fulda

              303.830.000  

       295.223.991  

               8.606.009  

2,9%

 Landkreis Hersfeld-Rotenburg

              185.390.000  

       181.154.447  

               4.235.553  

2,3%

 Landkreis Kassel

              341.960.000  

       344.433.452  

–              2.473.452  

-0,7%

 Schwalm-Eder-Kreis

              270.100.000  

       261.955.707  

               8.144.293  

3,1%

 Landkreis Waldeck-Frankenberg

              247.890.000  

       239.182.485  

               8.707.515  

3,6%

 Werra-Meißner-Kreis

              148.270.000  

       146.030.495  

               2.239.505  

1,5%

         

 Insgesamt

          7.674.310.000  

    7.433.547.952  

           240.762.048  

3,2%

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.

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