Die aktuell vorliegenden Ist-Daten der Steuereinnahmen, die für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen maßgeblich sind ermöglichen nunmehr eine erste Trendberechnung des für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen maßgeblichen Grundbetrags. Eine erste Trendberechnung zum Grundbetrag hatten wir bereits im Eildienst Nr. 8 – ED 131 vom 9.6.2021 veröffentlicht.
Verbesserte Datengrundlagen
In der aktualisierten Trendberechnung sind die Ist-Einnahmen aus den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer, die Zuweisungen aus dem Familienleistungsausgleich, das Aufkommen aus der Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuer- und Heimatumlage nach den Ist-Werten bis einschl. zum 2. Quartal 2021 berücksichtigt worden, wie sie das Hessische Statistische Landesamt veröffentlicht bzw. im Fall der Gemeindeanteile und des Familienleistungsausgleichs das Hessische Ministerium der Finanzen mitgeteilt hat; für die Grundsteuern A und B liegen die Ist-Ergebnisse noch nicht als amtliche Statistik für das 2. Quartal 2021 vor. Berücksichtigt sind auch die dem 2. Halbjahr 2020 zuzurechnenden Teile der Pauschalzahlungen für Gewerbesteuerausfälle des Jahres 2020 nach § 70a Abs. 2 HFAG. Für die Höhe der Teilschlüsselmasse der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurde die vom HMdF mitgeteilte voraussichtliche Höhe der Dotierung im Umfang von 1.837.734.400 Euro zu Grunde gelegt. Berücksichtigt sind die amtlichen Einwohnerzahlen zum 31.12.2020. Die Hebesätze sind die zum Ende des 1. Quartals 2021 veröffentlichten Hebesätze.
Für die erforderliche Schätzung des Ist-Aufkommens des 2. Quartals 2021 werden die Daten der Grundsteuern A und B werden unverändert zu Grunde.
Ergebnisse der Trendberechnung
Nach aktueller Trendberechnung ergibt sich mit den vorstehenden Parametern ein
Grundbetrag nach § 18 des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes, HFAG: ca. 1.500,- (rechnerisch 1.505,99) Euro
Schwellwert für die Berechnung der Schlüsselzuweisung A, § 17 Abs. 2 HFAG: ca. 708,42 Euro.
Beide Werte lägen damit etwas höher als im Ausgleichsjahr 2021.
Hinweise der Geschäftsstelle
Kleinere Verschiebungen sind insbesondere noch durch Hebesatzänderungen sowie die Ist-Ergebnisse im 2. Quartal 2021 bei den Grundsteuern A und B möglich.
Damit läge der Grundbetrag 2022 sogar etwas höher als 2021. Möglich werden könnte das maßgeblich durch drei Faktoren:
- Die Höhe der Schlüsselzuweisungen konnte auf Grundlage der Übereinkunft zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Hessischen Landesregierung zur Verwendung der Kommunalmittel nach dem Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz (GZSG) aus dem November 2020 verlässlich einschließlich eines Aufwuchses ab 2021 festgeschrieben werden.
- Bund und Land haben mit den Pauschalzahlungen für Gewerbesteuerausfälle 2020 Ausfälle bei den eigenen Steuereinnahmen in hohem Maße ausgeglichen. Da der Grundbetrag nicht nur durch die Höhe der Schlüsselmasse, sondern auch durch die eigenen Steuereinnahmen der Gemeinden positiv beeinflusst wird, profitieren von dieser Finanzspritze bei den Schüsselzuweisungen jetzt alle Städte und Gemeinden.
- Mit der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer haben sich die zwei zentralen steuerlichen Einnahmequellen der Gemeinden bis einschließlich zum 1. Quartal 2021 deutlich besser entwickelt als noch vor wenigen Monaten zu erwarten war.
Regionale Unterschiede
Die Ergebnisse der Trendberechnung für die Kreisumlagegegrundlagen der 21 Landkreise zeigt aber auch, dass die Entwicklung regional keineswegs einheitlich ist:
|
Umlagegrundlagen 2022 (Trendberechnung.) |
KFA-Fests. 2021 |
Veränderung |
Veränderung % |
|
|
Landkreis Bergstraße |
447.010.000 |
428.174.482 |
18.835.518 |
4,4% |
|
Landkreis Darmstadt-Dieburg |
477.280.000 |
464.917.763 |
12.362.237 |
2,7% |
|
Landkreis Groß-Gerau |
397.290.000 |
403.737.022 |
– 6.447.022 |
-1,6% |
|
Hochtaunuskreis |
403.630.000 |
413.021.000 |
– 9.391.000 |
-2,3% |
|
Main-Kinzig-Kreis |
647.650.000 |
631.764.391 |
15.885.609 |
2,5% |
|
Main-Taunus-Kreis |
613.660.000 |
592.160.120 |
21.499.880 |
3,6% |
|
Odenwaldkreis |
143.600.000 |
140.095.703 |
3.504.297 |
2,5% |
|
Landkreis Offenbach |
711.910.000 |
622.869.948 |
89.040.052 |
14,3% |
|
Rheingau-Taunus-Kreis |
304.230.000 |
292.331.678 |
11.898.322 |
4,1% |
|
Wetteraukreis |
493.510.000 |
481.315.152 |
12.194.848 |
2,5% |
|
Landkreis Gießen |
374.830.000 |
366.007.815 |
8.822.185 |
2,4% |
|
Lahn-Dill-Kreis |
374.250.000 |
364.794.027 |
9.455.973 |
2,6% |
|
Landkreis Limburg-Weilburg |
264.050.000 |
254.807.844 |
9.242.156 |
3,6% |
|
Landkreis Marburg-Biedenkopf |
366.480.000 |
354.343.840 |
12.136.160 |
3,4% |
|
Vogelsbergkreis |
157.420.000 |
155.226.590 |
2.193.410 |
1,4% |
|
Landkreis Fulda |
303.830.000 |
295.223.991 |
8.606.009 |
2,9% |
|
Landkreis Hersfeld-Rotenburg |
185.390.000 |
181.154.447 |
4.235.553 |
2,3% |
|
Landkreis Kassel |
341.960.000 |
344.433.452 |
– 2.473.452 |
-0,7% |
|
Schwalm-Eder-Kreis |
270.100.000 |
261.955.707 |
8.144.293 |
3,1% |
|
Landkreis Waldeck-Frankenberg |
247.890.000 |
239.182.485 |
8.707.515 |
3,6% |
|
Werra-Meißner-Kreis |
148.270.000 |
146.030.495 |
2.239.505 |
1,5% |
|
Insgesamt |
7.674.310.000 |
7.433.547.952 |
240.762.048 |
3,2% |
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.
