Die Hessische Landesregierung hat am 11.12.2017 die überarbeiteten Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (bisher Stand 16. Januar 2012 – StAnz. S. 290) für Beamtinnen und Beamte des Landes zur Kenntnis genommen. Die überarbeiteten Richtlinien sind zum 1.1.2018 in Kraft getreten und wurden im Staatsanzeiger Nr. 52 vom 25.12.2017 S. 1495 f. veröffentlicht. Die Richtlinien sind auf der Homepage des HSGB in der Rubrik „Fachinformationen/Arbeitsrecht/Beamtenrecht“ abrufbar. Nähere Informationen finden sich auf der Homepage des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) unter
https://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=74da9a9d1b1037ce7db0205fee97d082
Unter Ziffer VI. der Richtlinien wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
