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Aktualisierte Muster-Stellplatzsatzung

Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Muster-Stellplatzsatzung des HSGB aktualisiert wurde. Den neugefassten Satzungstext mit Anlage und Erläuterungen finden Sie im Anhang. Zudem können Sie die Satzung mit Anlage und Erläuterungen im Mitgliederbereich unserer Homepage herunterladen.

Die Überarbeitung der Muster-Stellplatzsatzung fand im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, bei der neben dem Hessischen Städte- und Gemeindebund auch der Hessische Städtetag und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung mitgewirkt haben, statt.

Anlass für die Überarbeitung der Muster-Stellplatzsatzung war in erster Linie das Inkrafttreten des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), welches Vorgaben macht, inwiefern Stellplätze mit Lade- und Leitungsinfrastrukturen für Elektromobilität auszustatten sind. Da die Stellplatzsatzung in ihrer bisherigen Fassung einen hiervon abweichenden Formulierungsvorschlag für die Forderung von E-Stellplätzen in der Stellplatzsatzung enthielt, war eine Anpassung erforderlich. In § 6 Abs. 2 der Muster-Stellplatzsatzung wurde nun ein klarstellender Hinweis auf die Geltung des GEIG aufgenommen.

Aufgrund der Regelungen in § 52 HBO zu Fahrradabstellplätzen und der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Fahrradabstellplatzverordnung des Landes Hessen wurde eine eigene Regelung für Fahrradabstellplätze in die Muster-Stellplatzsatzung aufgenommen (§ 9 neu – Abstellplätze für Fahrräder).

Darüber hinaus wurden mit Blick auf eine bessere Übersichtlichkeit die Hinweise zu den ergänzenden und alternativen Regelungen in der Stellplatzsatzung neu gefasst.

Im Übrigen verweisen wir auf die Erläuterungen zur Muster-Stellplatzsatzung.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Muster-Stellplatzsatzung (Stand: Juli 2023)

Anlage zur Stellplatzsatzung (§ 2 Abs. 1)

 

2.2 Vo/SB/YK

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