Startseite Aktualisierte Modellberechnung für Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen im KFA 2021

Aktualisierte Modellberechnung für Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen im KFA 2021

Mit dem Abschluss der Übereinkunft über die Verwendung der Kommunalmittel nach dem Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz (GZSG, siehe dazu die gesonderte Mitteilung in diesem Eildienst) zeichnet sich eine deutliche Erhöhung des Volumens für Schlüsselzuweisungen und daraus resultierend eine Verbreiterung auch der Umlagegrundlagen im KFA-Jahr 2021 ab.

Das ist das Ergebnis einer ersten Modellberechnung der Geschäftsstelle des Hessischen Städte- und Gemeindebundes unter der Verwendung der sich abzeichnenden höheren Ansätze für die Schlüsselzuweisungen an die kreisangehörigen Gemeinden. Grundlage sind die veröffentlichten Daten des Hessischen Statistischen Landesamts (HSL) für die Steuereinnahmen aus den Grund- und Gewerbesteuern, die Bevölkerungsstände zum 31.12.2019 und 31.12.2009 sowie die vom Hessischen Ministerium der Finanzen jeweils mitgeteilten Einnahmen aus den Gemeindeanteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Familienleistungsausgleich.

Die Modellberechnung hat daher mit Sicherheit noch kleinere Unschärfen, so dass die individuell vor Ort errechneten Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen abweichen können. Erfahrungsgemäß kommt es auch noch zu einzelnen Korrekturen bei Steuereinnahmen und Hebesätzen.

Insbesondere im Zusammenhang mit interkommunalen Gewerbegebieten kann es zu im Einzelfall beachtlichen Abweichungen kommen. Daher kann es im Einzelfall erforderlich sein, mit dem unten erwähnten Excel-Schema eine eigenständige Berechnung vorzunehmen.

Insgesamt ergäbe sich nach den aktuellen Darstellungen auf Grundlage der Übereinkunft ein Volumen an Schlüsselzuweisungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden von rund 1.809 Mio. Euro (lt. KFA-Festsetzung 2020 vom 15.9.2020: 1.771,4 Mio. Euro). Rechnerisch steigt dabei der Grundbetrag von (2020) 1.446,86 Euro auf ca. 1.467,34 Euro.

Der Schwellwert für die Schlüsselzuweisung A liegt dann bei 683,72 Euro.

Von dieser Entwicklung profitieren neben den Städten und Gemeinden auch die Landkreise. Ihre Kreisumlagegrundlagen verbreitern sich laut Modell von 7.297,66 Mio. Euro 2020 auf dann 7.437,64 Mio. Euro.

Ein aktualisiertes Excel-Berechnungsschema für Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen kann unter https://www.hsgb.de/kommunalfinanzen-arbeitshilfen (Meldung vom 20.10.2020) heruntergeladen werden.

Die Ergebnisse der Modellberechnung stehen den Mitgliedern zum Herunterladen unter https://www.hsgb.de/steuer-und-finanzdaten zur Verfügung.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Abteilung 1.2-Dr.R.

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